Afghanische Frauen und Mädchen sind als Flüchtlinge anzuerkennen

National- und Ständerat behandeln in der letzten Sessionswoche eine Reihe von Vorstössen, die eine massive Verschärfung des Asylrechts und eine Abkehr von internationalen Verpflichtungen fordern. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) erwartet vom Parlament eine klare Absage an solche Bestrebungen und ein Bekenntnis zum Flüchtlingsschutz. Das gilt insbesondere für afghanische Frauen und Mädchen: Als Opfer von Diskriminierung und religiös motivierter Verfolgung haben sie Anspruch auf Asyl. An dieser aktuellen Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist unbedingt festzuhalten – zumal sie durch ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gestützt wird.

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