» Zum Originalartikel Read More
Ausbau der Eurodac-Datenbank: Umfassendes Wissen über Flucht und Migration simon Sa., 08.02.2025 – 09:22 Artikel 29. Januar 2025 Hanna Stoll Sosf: Die Eurodac-Datenbank wird im Zuge der GEAS-Reform zu einem umfassenden Asyl-Informationssystem ausgebaut. Welchen Zwecken soll sie in Zukunft dienen?Hanna Stoll: Aktuell speichert Eurodac zehn Fingerabdrücke und das Geschlecht von Personen, die einen Asylantrag stellen oder beim undokumentierten Überschreiten der EU-Aussengrenzen aufgegriffen wurden. So kann festgestellt werden, ob sie schon in einem anderen Land registriert wurden und dieses Land allenfalls für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Dieser eng umrissene Zweck wird in der neuen Eurodac-Verordnung stark ausgeweitet. Neu dient Eurodac explizit auch der Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration, insbesondere der sogenannten Sekundär-Migration, der Identifizierung zwecks Rückführung und der Strafverfolgung. Durch diese Ausweitung der gesetzlichen Zwecke entstehen neue Nutzungsmöglichkeiten, die bisher nicht erlaubt waren. Welche Daten werden dazu neu erfasst?Neben den Fingerabdrücken und dem Geschlecht speichert Eurodac biometrische Gesichtsbilder und erstmals auch persönliche Angaben: Vor- und Nachnamen, Aliasnamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeiten, die Art, die Nummer und das Ablaufdatum der Identitäts- und Reisedokumente, Angaben zu ihrer Echtheit sowie eingescannte Farbkopien dieser Dokumente. Auch werden der erfassende und der gemäss Dublin zuständige Mitgliedstaat eingetragen, allfällige Überstellungen, Ausreisen oder Ausschaffungen und ob ein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt oder als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen wurde. Ausserdem wird in einem vorgelagerten Verfahren eine grobe Prüfung vorgenommen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Ist dies der Fall, muss festgestellt werden, ob die Person gewalttätig oder bewaffnet ist, oder ob Hinweise darauf bestehen, dass sie an einer Straftat beteiligt ist. Wenn ja, wird auch das in Eurodac festgehalten. Das alles ab einem Alter von sechs Jahren und nicht nur von Personen, die einen Asylantrag stellen, sondern auch von im Inland aufgegriffenen Sans-Papiers, von Personen mit vorübergehendem Schutz, von Resettlement-Flüchtlingen und von aus Seenot Geretteten.Was wird mit…