Bundesrat verabschiedet Botschaft zum angepassten Schengener Grenzkodex

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Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Schengen-Aussen- und Binnengrenzen sicherzustellen, hat die EU den Schengener Grenzkodex angepasst. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Harmonisierung. Dazu muss sie ihr nationales Recht anpassen. Nach einem Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Botschaft zu den entsprechenden rechtlichen Änderungen zuhanden des Parlaments verabschiedet.

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