Der Bundesrat lockert den Zugang zur beruflichen Grundbildung in Härtefällen

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Abgewiesene Asylsuchende und jugendliche Sans-Papiers sollen einfacher eine Berufsausbildung absolvieren können. In Erfüllung eines Auftrags des Parlaments hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Künftig müssen die betroffenen Personen statt wie bisher während fünf Jahren nur noch während zwei Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, um ein Härtefallgesuch im Hinblick auf eine Berufsausbildung einreichen zu können. Die Änderung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.

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