Der Bundesrat verabschiedet Verordnungsänderungen zur Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden

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Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann künftig Daten aus Mobiltelefonen, Computern und anderen Datenträgern von Asylsuchenden auswerten, wenn sich deren Identität, Nationalität oder Reiseweg nicht auf andere Weise feststellen lässt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Diese setzen eine Änderung des Asylgesetzes um, die das Parlament am 1. Oktober 2021 genehmigt hat.

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