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Schweizer Gerichte können straffällige Ausländerinnen und Ausländer des Landes verweisen. 2023 wurde bei 2250 Personen eine vollziehbare Landesverweisung angeordnet. Von diesen haben bis Mitte 2024 rund 73 Prozent die Schweiz kontrolliert oder polizeilich begleitet verlassen. Diese Vollzugsquote wird noch weiter steigen.