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Dublin-Griechenland und die Schweizer Ausschaffungspolitik simon Mi., 21.05.2025 – 18:26 Artikel 23. Mai 2025 Özgür Türk Seit Mitte 2024 werden im Rahmen der Dublin-Verordnung wieder Rückführungsentscheide nach Griechenland ausgesprochen. Das Kollektiv «Stop Dublin Greece», das sich aus Betroffenen zusammensetzt, macht auf die schweren Menschenrechtsverletzungen aufmerksam, die diese Politik mit sich bringt. Bisher betrafen Dublin-Ausschaffungen nach Griechenland fast ausschliesslich Personen, die dort internationalen Schutz erhalten haben. Ein Begriff, der bereits überstrapaziert wirkt: Denn Schutzsuchende, die nach Griechenland zurückgeschickt werden, finden dort keinen wirksamen Schutz. Seit Juni 2020 müssen Personen, die in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt sind oder einen Status haben, ihre Unterkunft innerhalb von 30 Tagen verlassen. Es gibt für sie keine staatliche Hilfe oder finanzielle Unterstützung. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Gesundheitssystem wird durch eine schwerfällige Bürokratie behindert. Unabhängige Berichte, wie die von Amnesty International oder der Istanbuler Online-Zeitung TR724, dokumentieren Fälle vonGewalt, sexuellen Übergriffen und systematischem Missbrauch von Geflüchteten. Die Rechtsprechung des EGMR und die schweizerische KehrtwendeIm Jahr 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall M.S.S. gegen Belgien und Griechenland eindeutig, dass Griechenland kein sicheres Land ist. Im selben Jahr hatte die Schweiz (durch das SEM) die Dublin-Überstellungen nach Griechenland ausgesetzt.Was sich seitdem geändert hat, sind nicht die Bedingungen, sondern die Vereinbarungen. Im Jahr 2022 unterzeichnete die Schweiz ein Kooperationsabkommen mit Griechenland, das einen Beitrag von 40 Millionen Schweizer Franken für «migrationsbezogene Projekte» im Rahmen der Beiträge der Schweiz an bestimmte EU-Mitgliedstaaten, der sogenannten «Kohäsionsmilliarde», vorsah. Im Jahr 2024 begann die Schweiz erneut, Dublin-Nichteintretensentscheide gegen Griechenland zu erlassen. Dennoch war keine greifbare Verbesserung der Aufnahmebedingungen festzustellen. Erst vor kurzem beschrieb ein Artikel in der REPUBLIK (28.03.25) ausführlich die katastrophale Situation unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher in den sogenannten«Safe Areas», die von der Schweiz für 16 Monate mit 4 Millionen Franken finanziert werden. Outsourcing von Grenzen: eine gezielte StrategieWie der Professor…
