Sophie Guignard von Solidarité sans frontières kritisiert die Motion Minder, welche den x-ten Versuch darstellt, Abschiebungen nach Eritrea zu ermöglichen. Dabei liegt die Schutzquote zwischen 85% und 89%. Für Eritreer:innen ohne Schutzbedarf akzeptiert das Regime in Asmara weiterhin keine Zwangsrückführungen. Diese Personen sind deshalb zum Nothilferegime verurteilt, selbst wenn sie mit den Schweizer Behörden kooperieren.
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4. Dezember 2023 Sophie Guignard Die Motion Minder ist der x-te Versuch, Abschiebungen nach Eritrea zu ermöglichen. Minder begründet diese Notwendigkeit mit den «rund 2000 neuen Asylanträgen pro Jahr». Diese neuen Anträge sind jedoch hauptsächlich auf Geburten und Familienzusammenführungen zurückzuführen. Es handelt sich größtenteils um Personen, die sich bereits in den Kantonen aufhalten und größtenteils in die Gesellschaft integriert sind. Dies weil, wie Thomas Minder selbst berichtet, die Schutzquote für eritreische Staatsangehörige zwischen 85% und 89% liegt, bei einer Asylgewährungsquote von 68%. Dieses parlamentarische Geschäft, das ebenfalls kurz vor den Wahlen eingereicht wurde, ist nur ein Sturm im Wasserglas. Sie ist Teil der parlamentarischen Hetze der bürgerlichen Rechten gegen eine verfolgte Gemeinschaft, deren Schutzbedürfnis vom internationalen Recht stets anerkannt wurde. Im Dezember 2005 entschied die Asylrekurskommission, dass eritreische Personen, die aus der Armee desertierten oder sich weigerten, in Eritrea zu dienen, aufgrund der ihnen drohenden Gefahren als Flüchtlinge anerkannt werden sollten. Christoph Blocher, der damalige Justiz- und Polizeiminister, befürchtete eine Sogwirkung und leitete eine dringliche Änderung des Asylgesetzes ein. Die führte 2013 dazu, dass die abstimmende Bevölkerung eine Revision annahm, die Desertion und Dienstverweigerung als Asylgrund in der Schweiz ausschloss. Parallel dazu haben sich die Fraktionen der SVP und der FDP im Parlament gegenseitig behindert. Zwischen 2007 und 2018 wurden nicht weniger als 30 parlamentarische Vorlagen von der SVP und ein Dutzend von der FDP eingereicht, die alle darauf abzielten, das Asylrecht für eritreische Staatsangehörige einzuschränken und ihre Abschiebung zu erleichtern.
Trotz internationaler Expertisen
Im Juni 2015 zeugt ein Bericht der Vereinten Nationen vom Ernst der Lage in Eritrea. Es wird eine Untersuchungskommission gebildet, die feststellen soll, ob das herrschende Regime Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat. Parallel dazu reiste eine parlamentarische Kommission aus der Schweiz nach Eritrea. Ihre Schlussfolgerungen nach der Rückkehr sind realitätsfern:…