In türkischer Abschiebehaft

Originalquelle Read More

Es sind Momente wie diese, von denen die Mitarbeiter*innen von Mülteci-Der lange zehren: In ihrem Büro in einem schmalen mehrstöckigen Gebäude im Herzen von Izmir sitzen sie mit Omar* zusammen. Endlich hat er einen Ausweis erhalten, der ihn offiziell als Asylantragssteller in der Türkei ausweist. Sein Aufenthalt in Izmir ist zunächst gesichert, erst mal braucht er keine Angst davor zu haben, von der Polizei kontrolliert und abgeschoben zu werden.

Dass der 22-Jährige Ende 2025 hier sitzt, hat er dem Engagement von Mülteci-Der zu verdanken. Bei einem Fluchtversuch über die Ägäis war er von der türkischen Küstenwache aufgegriffen und im Abschiebelager İzmir Harmandalı eingesperrt worden. Der palästinensische Flüchtling, der zuletzt im Libanon gelebt hatte, sollte abgeschoben werden. Im Lager erlebte er Überbelegung, schlechte Versorgung und Perspektivlosigkeit.

Sein in Kanada lebender Bruder wandte sich an Mülteci-Der. Die dort Engagierten vermittelten einen Anwalt und sammelten mit der Familie des Betroffenen in mühsamer Kleinarbeit sämtliche Belege zusammen, die seine palästinensische Herkunft und vorherige Schutztitel bestätigen. Mit Erfolg: Der Antrag der rechtlichen Vertretung auf Haftentlassung wurde gewährt, Omar kam raus und konnte mit Hilfe der Anwält*innen endlich auch sein Asylgesuch registrieren.

Die türkische Abschiebemaschinerie

Das Abschiebelager İzmir Harmandalı ist eine von 32 offiziellen Abschiebehafteinrichtungen (Geri Gönderme Merkezleri). Die genaue Anzahl der Haftplätze ist nicht bekannt, Schätzungen gehen von 19.000 Haftplätzen aus. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es rund 800 Abschiebehaftplätze, Tendenz steigend. Die Hafteinrichtungen sind ein zentraler Pfeiler der türkischen Abschiebehaftinfrastruktur, den die türkische Regierung in den zurückliegenden Jahren auch mit Geld aus der EU ausbaute.

Die Grundlagen für die Inhaftierung von Schutzsuchenden in der Türkei sind vielfältig und werden laut Akteur*innen vor Ort willkürlich ausgelegt: Wer einen Asylantrag an der Grenze stellt, sich ohne (gültige) Aufenthaltsdokumente in der Türkei aufhält oder aber die Gebietsbeschränkung überschreitet, kann für bis zu zwölf Monate in Abschiebehaft genommen werden

Zudem hält das Problem, dass die zuständigen Behörden für Betroffene nicht erreichbar sind, an. Geflüchteten ist es daher oft nicht möglich, das eigene Schutzgesuch zu registrieren, eine Reisegenehmigung zu erhalten oder aber fristgerecht eine Verlängerung des Aufenthalts zu beantragen. Im Jahr 2024 sind die zuständigen Behörden laut Beobachter*innen vermehrt dazu übergegangen, Schutztitel zu annullieren, ohne dass die betroffenen Personen über ein entsprechendes Verfahren und die Gründe informiert waren. Auch es ist weiterhin üblich,  schutzsuchende Personen bei kleineren Ordnungswidrigkeiten, Strafsachen die bereits Jahre zurückliegen, oder sogar wegen eines Rechtsstreits, bei dem die schutzsuchende Person als Kläger*in agiert, aus Gründen der »öffentlichen Ordnung« zu inhaftieren.

Zwar sieht der türkische Gesetzgeber Haftalternativen vor, von diesen wird in der Praxis allerdings kaum gebrauch gemacht. Abschiebehaft ist in der Türkei längst zur Regel geworden. Entgegen gesetzlicher Bestimmungen werden immer wieder auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete inhaftiert. Zusätzlich werden immer wieder Familien getrennt.

Der 16-jährige Abdul Qadir* ist auf sich allein gestellt, als er versucht, den Iran in Richtung Türkei zu verlassen. An der Grenze wird er durch türkische Grenzbeamt*innen aufgegriffen. Was folgt, muss als Folter bezeichnet werden: Abdul Qadir wird gezwungen, sich zu entkleiden und unter kaltes Wasser zu stellen. Grenzbeamt*innen zerstören seine persönlichen Gegenstände und drängen ihn in den Iran zurück, ohne auf sein Asylgesuch zu reagieren. Ein Pushback.

Bei seinem nächsten Fluchtversuch wird er zunächst drei Tage lang auf einer Polizeistation festgehalten, anschließend überstellen türkische Grenzbeamt*innen ihn in die Abschiebehaft in Ağrı. Nach etwa einem Monat wird er nach Ankara Akyurt, ebenfalls eine Abschiebehaft, verlegt.

Vom Abschiebezentrum Akyurt aus wendet er sich an Mülteci-Der. Das Rechtsteam von Mülteci-Der benachrichtigt unmittelbar die zuständigen Behörden, darunter das Ministerium für Familie und Soziales, die Provinzdirektion für Migration, die Anwaltskammer und das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), um auf die andauernde Inhaftierung des unbegleiteten Minderjährigen hinzuweisen. Der Druck hilft: Zwei Tage nach der Benachrichtigung durch Mülteci-Der wird er ärztlich untersucht, seine Minderjährigkeit wird offiziell anerkannt. Auf dieser Grundlage wird er wenig später aus der Haft entlassen und in eine Einrichtung für unbegleitete Minderjährige untergebracht. Hier erhält Abdul Qadir endlich die Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.

Auf der Flucht in die Türkei werden Sultana* und ihre beiden Neffen von Mariam*, Sultanas Schwester und Mutter der beiden Kinder, getrennt. Die drei werden in der Abschiebehaft Şanlıurfa inhaftiert. Von Mariam* fehlt jede Spur. Mitarbeitende von Mülteci-Der übernehmen ihren Fall und streuen die Suchmeldung in ihrem Netzwerk.

In derselben Woche wendet sich eine Frau, die auf der Flucht von ihren beiden Kindern und ihrer Schwester getrennt worden ist, aus der Abschiebehaft in Van an Mülteci-Der. Schnell stellt sich heraus, dass es sich um Mariam* handelt, Mutter und Kinder bekommen wieder Kontakt zueinander. Mittlerweile ist die Familie aus der Haft entlassen.

*Namen geändert

Insgesamt können sich Geflüchtete in der Türkei nicht auf einen Rechtsstaat verlassen. Viele Geflüchtete in der Türkei leben in ständiger Angst. Diese wird geschürt von anlasslosen Polizeikontrollen, die als ein wesentlicher Pfeiler der Abschiebemaschinerie charakterisiert werden können. Sie legen sich wie ein Netz auf das gesamte Land. Spezielle Einheiten, die sich auf die Kontrolle von Aufenthaltsdokumenten fokussieren, kontrollierten 2024 rund 1,2 Millionen Menschen. Laut Regierungsangaben hatte jede zehnte Person keine gütigen Aufenthaltsdokumente.

Freiwillig heißt nicht gleich freiwillig

Allein im Jahr 2024 vollzog die Türkei rund 141.000 Abschiebungen – ein neuer Höchststand. Hinzu kommen die »freiwilligen Ausreisen«: Mehr als 500.000 Syrer*innen haben laut der türkischen Regierung nach dem Sturz Assads in Syrien (8. Dezember 2024) die Türkei freiwillig verlassen. Wie schon in der Vergangenheit bestehen erhebliche Zweifel, ob insbesondere Menschen in Abschiebehaft diese Entscheidung wirklich freiwillig treffen. Bereits 2022 dokumentierte Human Rights Watch, dass die Türkei Tausende afghanische Geflüchtete auch unter Anwendung von Gewalt zur Unterschrift der Ausreisepapiere zwang.

Zahlreiche Akteure, wie auch Mülteci-Der, bestätigen, dass weiterhin Schutzsuchende zur Unterzeichnung der Dokumente zur freiwilligen Ausreise gedrängt werden. Diese wird von Beamt*innen häufig als alternativlos dargestellt, wobei die zur Unterschrift vorgelegten Dokumente häufig nicht übersetzt werden und Aufklärung über die folgenschwere Unterschrift ausbleibt.

Mülteci-Der steht Personen in Abschiebehaft zur Seite

Mülteci-Der, die Partnerorganisation von PRO ASYL setzt sich für die Rechte von Schutzsuchenden in Haft an. Seit mehr als einem Jahrzehnt  beraten sie Personen in Abschiebehaft und vermitteln ihnen nach Möglichkeit anwaltliche Vertretung.

Auf Grundlage der regelmäßigen Unterstützung und in enger Zusammenarbeit mit Anwält*innen dokumentiert Mülteci-Der die Bedingungen in Haft, überprüft die Einhaltung rechtlicher Standards und veröffentlicht diese Beobachtungen regelmäßig in ihremMonitoringbericht, zuletzt »Report on Izmir Removal Center Visit (April – June 2025)« sowie »Report on Izmir Removal Center Visit (January – March 2025)«. Die Berichte belegen, wie sich die strukturellen Defizite in türkischer Abschiebehaft weiter verschärfen: Grundlegende menschenrechtliche Verpflichtungen werden regelmäßig nicht eingehalten.

Abgeschnitten von der Außenwelt

Die Berichte machen deutlich: Das zentrale Problem bleibt, dass die Menschen in türkischer Abschiebehaft kaum Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung haben. Viele Betroffene erhalten keine oder kaum Informationen darüber, warum sie in Haft sind, für wie lange sie höchstens festgehalten werden dürfen, wohin und ob ihnen die Abschiebung droht und was sie dagegen rechtlich unternehmen können. Dabei scheitert es schon an den Grundlagen: Die Dokumente werden nur auf Türkisch ausgehändigt, Dolmetscher*innen stehen in der Regel nicht zur Verfügung. Es bleibt dem Zufall überlassen, ob irgendjemand, zum Beispiel ein Mithäftling, übersetzen kann. Klagen bleiben vor dem Hintergrund häufig aus.

Die Umstände der Haft erschweren, dass Geflüchtete in Abschiebehaft selbst eine*n Anwält*in kontaktieren oder eine Beratungsstelle erreichen: Zwar können Geflüchtete in Abschiebehaft das Telefon dort nutzen, das kostet aber Geld. Viele mittellose Personen sind damit vom Kontakt mit der Außenwelt abgeschnitten. Häufige Verlegungen in andere Einrichtungen hindern Geflüchtete in Haft außerdem daran, das mühsam aufgebaute Unterstützungsnetzwerk aufrecht zu erhalten.

Selbst wenn eine anwaltliche Vertretung mandatiert werden kann, garantiert dies nicht, dass ein faires Verfahren geführt wird. So berichten Anwält*innen von Abschiebungen trotz eines gültigen Abschiebeschutzes im laufenden Klageverfahren oder während der laufenden Frist zur Einreichung einer Klage. Es sind Fälle bekannt, in denen die Türkei Personen abgeschoben hat, obwohl das türkische Verfassungsgericht zuvor die Entscheidung zur Abschiebung aufgehoben hatte. Die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen aus der Türkei muss vor diesem Hintergrund grundsätzlich angezweifelt werden.

Einblicke in die Abschiebehaft Izmir Harmandalı: Überbelegt und unterversorgt 

»Da sind 16 von uns in einem Raum, der für acht Personen ausgelegt ist. Einige schlafen auf dem Boden«, berichtet ein Geflüchteter, der in der Abschiebeeinrichtung Izmir Harmandalı inhaftiert ist, gegenüber Mülteci-Der. In den kargen und überfüllten Räumen müssen Geflüchtete auf dem Boden schlafen. Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten gibt es nicht.

Die Überbelegung verschärft die Versorgungslage in sämtlichen Bereichen. So stehen weder genügend sanitäre Einrichtungen noch ausreichend Hygieneprodukte wie Seife oder Toilettenpapier zur Verfügung. Die Infrastruktur ist marode und verdreckt. »Die Toiletten sind verschmutzt und der Gestank ist unerträglich«, beschreibt es eine andere geflüchtete Person. Gerne würde sie die Räume selbst reinigen, doch genügend Putzmittel erhält sie dafür nicht. So bleibt es dreckig, Ungeziefer wie Kakerlaken und Bettwanzen breiten sich ungehindert aus.

Insbesondere in den Sommermonaten wird das Wasser schnell knapp, sodass Bewohner*innen gezwungen sind, das Trinkwasser zu rationieren – und im Winter ist heißes Wasser rar. Die ausgeteilten Mahlzeiten sind von schlechter Qualität, zudem bemängeln inhaftierte Schutzsuchende, dass es schlicht zu wenig ist. Besonders desolat ist die Situation für vulnerable Gruppen wie etwa Säuglinge. »Es gibt keine richtige Milch oder warmes Wasser für das Baby. Sie ist immer krank«, sagt eine Mutter, die mit ihrem Säugling in Abschiebehaft ist.

Schmerzmittel statt angemessener Medikamente  

Auch die medizinische Versorgung ist sehr schlecht. Patient*innen mit chronischen Krankheiten werden ebenso wie Personen mit dringenden Behandlungsbedarf meist lediglich mit Schmerzmitteln behandelt, eine zeitnahe und angemessene Behandlung bleibt oft aus. »Das Krankenhaus hat mir tägliche Behandlung verschrieben, aber hier habe ich keinen Zugang dazu«, beklagt eine Schutzsuchende mit Nierenerkrankung und eingeschränktem Hörvermögen.

Die tägliche Einnahme von Medikamenten ist für HIV-Patient*innen überlebenswichtig. In türkischer Abschiebehaft bekommt Meron*, die aus Eritrea geflohen war, diese Medikamente nicht. Ihre Diagnose ist zwar bekannt, sie wird auch einmal ins Krankenhaus gebracht, an ihrer Situation aber verbessert das nichts. Schnell verschlechtert sich der Gesundheitszustand der Eritreerin. Mitgefangene, mit denen sie sich eine Zelle teilt, wenden sich in ihrem Namen an Mülteci-Der, Meron ist zu diesem Zeitpunkt bereits zu schwach dafür.

Auf Initiative von Mülteci-Der stellt die türkische Anwaltskammer ihr einen Anwalt um gegen die Haftanwendung vorzugehen. Zudem informiert Mülteci-Der den UNHCR und bittet dringend um Intervention. Durch den regelmäßigen Kontakt mit den Mitgefangenen bleibt Mülteci-Der über die Situation informiert. Als sich nichts verbessert, bleiben sie hartnäckig – mit Erfolg. Meron meldet sich schließlich selbst bei Mülteci-Der und bedankt sich für die Unterstützung. Sie erhalte nun regelmäßig ihre Medikamente und fühlt sich deutlich besser.

*Namen geändert

Die Umstände in Haft wirken sich auch auf die psychische Gesundheit negativ aus: Viele Geflüchtete beschreiben gegenüber Mülteci-Der ein intensives Gefühl von Hoffnungslosigkeit, Angstzustände und sogar suizidale Gedanken. Doch es gibt keine Hilfsangebote für sie. In den 32 offiziellen Abschiebehafteinrichtungen existieren weder psychosoziale Sprechstunden noch psychiatrische Angebote. Diese Ignoranz gegenüber der mentalen Gesundheit von Personen in Abschiebehaft ist bereits seit längerem ein zentrale Lücke die kaum Beachtung findet. Im laufenden Jahr hat sich die Situation noch verschlechtert.

EU: Trotz Menschrechtsverletzungen, Türkei weiterhin Türsteher  

Trotz der gut dokumentierten Menschenrechtsverletzungen bleibt die Türkei aus Sicht der EU weiterhin ein wichtiger Partner und Türsteher. Seit 2011 hat die EU rund 12,5 Milliarden Euro EU-Hilfe für die Aufnahme von Geflüchteten zur Verfügung gestellt. 878 Millionen sind in das Grenz- und Migrationsmanagement geflossen – also etwa in den Ausbau der Grenzkontrollen und eben die Haftinfrastruktur. Das geht aus einem jüngst durch die veröffentlichten internen Bericht der EU-Ratspräsidentschaft hervor.

Darin bewertet die aktuellen EU-Ratspräsidentschaft die Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Asyl und Migration weiterhin als Erfolg, der vor allem daran gemessen zu werden scheint, wie viele Geflüchtete in der Türkei inhaftiert oder anderweitig daran gehindert werden, in die EU zu fliehen.

 

Über Mülteci-Der

Mültecilerle Dayanışma Derneği (deutsch: Vereinigung zur Solidarität mit Flüchtlingen) kurz  Mülteci-Der ist eine unabhängige Nicht-Regierungsorganisation mit Sitz in Izmir, die sich seit 2008 für die Rechte von Geflüchteten, Asylsuchenden und Migrant*innen in der Türkei einsetzt. Die Mitarbeitenden und Mitglieder der Organisation leisten rechtliche Beratung und Unterstützung, insbesondere für Personen in türkischer Abschiebehaft. Weiterhin tritt Mülteci-Der auch politisch für die Wahrung des Schutz Schutzsuchender ein. PRO ASYL unterstützt diese wertvolle Arbeit seit mehr als zehn Jahren.

The post In türkischer Abschiebehaft first appeared on PRO ASYL.

Read More


Beitrag veröffentlicht

in

von