NKVF überprüft Bundesasylzentren in der Asylregion Bern

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Von März bis Juni 2025 hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) unangemeldet die Bundesasylzentren (BAZ) in der Asylregion Bern (Bern, Kappelen, Thun Niederscherli und Schönbühl) besucht. Dabei handelt es sich bei den BAZ Bern und Kappelen um permanente Standorte, wohingegen die anderen drei BAZ provisorische Standorte sind. Die Berichterstattung der NKVF gibt einen Einblick in die Situation in den Bundesasylzentren und formuliert klare Empfehlungen an das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Im Rahmen ihrer Besuche führte die NKVF vertrauliche Gespräche mit asylsuchenden Personen sowie mit Mitarbeitenden der Betreuungs- und Sicherheitsunterhemen und des SEM. Der Fokus der Untersuchung lag auf den Sicherheitsmassnahmen, den materiellen Lebensbedingungen sowie auf der Gewaltprävention.

Der vollständige Bericht der NKVF inklusive der Stellungnahme des SEM finden Sie hier. Nebst dem SEM richtete die NKVF ihre Empfehlungen auch an die Kantonspolizei Bern. Deren Antwort ist hier abrufbar. Nachfolgend werden die zentralen Erkenntnisse zusammengefasst:

  1. Sicherheitsmassnahmen
  2. In der Asylregion Bern werden die vorhandenen Sicherheitsräume (eine Sicherheitsmassnahme der vorübergehenden Festhaltung) in den BAZ Bern und Kappelen seit 2022 vom SEM und den Sicherheitsdiensten nicht mehr genutzt. Die NKVF begrüsst diesen Verzicht, da diese Sicherheitsmassnahme einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt.
  3. Kritisch beurteilt die NKVF die Nutzung der Sicherheitsräume im BAZ Kappelen durch die Kantonspolizei als Festhalteräume, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung menschenrechtlicher Anforderungen an die materiellen Bedingungen, die Dokumentation und die Verfahrensrechte.
  4. Die NKVF stellte in allen BAZ der Asylregion Bern systematische und verdachtsunabhängige Personendurchsuchungen bei jeder Rückkehr in die Unterkunft fest, teilweise auch bei Kindern ab 12 Jahren. Sie empfiehlt, körperliche Durchsuchungen nur bei konkretem Verdacht durchzuführen und bei Kindern grundsätzlich darauf zu verzichten.
  5. Die NKVF erinnert daran, dass bei Zimmerkontrollen und -durchsuchungen das Recht auf Privatsphäre zu respektieren ist.
  6. Die NKVF stellte fest, dass die Abgrenzung zwischen Time-Outs als Sicherheitsmassnahme und Ausschlüssen als Disziplinarmassnahme in der Praxis häufig unklar ist. Sie empfiehlt dem SEM, die Trennung dieser Massnahmen konsequent sicherzustellen und sowohl Ausschlüsse als auch Time-Outs systematisch zu dokumentieren.
  • Materielle Lebensbedingungen
  • Die NKVF beurteilt die permanenten Standorte Bern und Kappelen grundsätzlich als geeignete Kollektivunterkünfte.
  • Kritisch bewertet sie hingegen die temporären Unterkünfte in Niederscherli, Schönbühl und Thun. Insbesondere in der Zivilschutzanlage Niederscherli bemängelt die NKVF unter anderem beengte Verhältnisse, fehlendes Tageslicht, schlechte Luftqualität, Schimmelbefall und Lärmbelastung. Die NKVF weist zudem darauf hin, dass in allen drei Unterkünften auch besonders vulnerable Personen untergebracht wurden.
  • Die NKVF empfiehlt, auf die Unterbringung in Zivilschutzanlagen und Mehrzweckhallen möglichst zu verzichten, Aufenthalte dort kurz zu halten und besonders vulnerable Personen nicht dort unterzubringen.
  • Gewaltprävention:
  • Die NKVF erinnert daran, dass die Behörden verpflichtet sind, Personen in den BAZ wirksam vor Gewalt zu schützen und entsprechende Präventionsmassnahmen zu treffen.
  • Das Trennungsprinzip bei der Unterbringung (z. B. nach Geschlecht, Alter oder Familienstatus) wurde grundsätzlich umgesetzt, konnte in den temporären Unterkünften aufgrund der offenen Raumstrukturen jedoch nur eingeschränkt gewährleistet werden.
  • Positiv bewertet die Kommission den Umgang mit dokumentierten Fällen physischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt.
  • Kritisch beurteilt sie den Einsatz und das Mitführen von Pfeffergel durch Sicherheitsmitarbeitende und empfiehlt, chemische Reizstoffe in Innenräumen generell zu verbieten und auf die Ausrüstung der Sicherheitsmitarbeitenden mit Pfeffergel zu verzichten.
  • Zudem stellt die NKVF weiterhin Defizite bei der Aus- und Weiterbildung des Sicherheitspersonals fest und fordert umfassendere Schulungen.

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