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Vor Ort wurden Gespräche mit Asylsuchenden, Mitarbeitenden der Unterkünfte, Behördenvertreter*innen, Rechtsvertretenden, Lehrpersonen und Seelsorgenden geführt. Ein besonderes Augenmerk legte die Kommission auf die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Nach Beurteilung der Kommission sind die Betreuungsteams derzeit nicht in der Lage, eine persönliche und kontinuierliche Begleitung der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, was eine Verletzung der UNO-Kinderrechtskonvention darstellt (siehe dazu auch der Artikel im Beobachter). Trotz existierendem Gewaltpräventionskonzept erhielt die Kommission den Eindruck, dass bei den Mitarbeitenden der meisten Bundesasylzentren ein umfassendes Verständnis für die zentrale Thematik fehle. Der Bericht bestätigt zudem die Beobachtung der ZiAB, dass bei der Sensibilität bezüglich bestimmter Themen (u.a. sexualisierte Gewalt) nach wie vor grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Unterkünften bestehen. Neben der kritischen Evaluation identifiziert die Kommission verschiedene ‘Best Practices’ – welche hoffentlich flächendeckend zum neuen Standard werden.
Lesen Sie hier den Bericht der NKVF und hier die Stellungnahme des Staatssekretariats für Migration SEM.