Jetzt prüft auch die Schweiz erneut, ob sie Asylverfahren in Drittstaaten durchführen soll. Entschieden ist aber noch nichts. Der Auftrag lautet einzig, die rechtlichen und faktischen Umstände auszuleuchten.
Es stellen sich zahlreiche Fragen, insbesondere, wie eine solche Externalisierung funktionieren soll, wenn dabei, wie im Postulat 23.4490 betont, der «Gewährleistung der materiellen und prozeduralen schweizerischen (bzw. europäischen) Asylstandards auch im Ausland und der europäischen Koordination» besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll.
Zuletzt 2017 hatte der Bundesrat in einem Bericht (PDF) aufgrund eines Postulats von Gerhard Pfister dargelegt, dass eine Externalisierung der Verfahren aus rechtlichen, aber auch aus praktischen Gründen, nicht umsetzbar sei.
Quelle: Aargauer Zeitung (für Abonnent:innen).
Zugang via Swissconsortium: Schweizer Asylverfahren in Afrika?