Schweizer Ständerat will abgewiesene Eritreer in Drittstaaten zurückführen

(sda) Abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea, die nicht in ihr Heimatland zurückgeführt werden können, sollen die Schweiz in Richtung eines Drittlandes verlassen müssen. Das fordert der Ständerat, mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.

Der Ständerat hatte im vergangenen Juni bereits einen ähnlichen Vorstoss angenommen. Der Nationalrat lehnte diesen im vergangenen Dezember knapp ab. Die grosse Kammer muss sich nun erneut mit dem Thema auseinandersetzen.

Gössis Motion verlangt vom Bundesrat, ein Transitabkommen mit einem geeigneten Drittland abzuschliessen. Muster soll ein Abkommen sein, das 2003 die damalige Justizministerin Ruth Metzler im Senegal unterzeichnet hatte, danach aber nie in Kraft war.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Die Zusammenarbeit mit Eritrea habe sich verbessert, und die Zahl der ausreisepflichtigen Eritreer und Eritreerinnen habe sich etwas verringert, sagte Justizminister Beat Jans. Auch gebe es weniger Asylgesuche aus Eritrea.

«Trotzdem finden wir die Situation auch nicht befriedigend», sagte Jans. Eritrea sei nicht bereit zu kooperieren. Ein Transitabkommen wie jenes mit Senegal Anfang der Nullerjahre würde laut Jans das Problem jedoch nicht lösen. Es würde lediglich den Transit für maximal 72 Stunden erlauben. Viele Betroffene würden danach wieder in die Schweiz zurückkehren.

Source: sda Meldung auf parlament.ch


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