Verbesserungspotential in der Unterbringung von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren – UNHCR-Empfehlungen

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Die ZiAB begrüsst und unterstützt die Anfang November veröffentlichten Empfehlungen der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR zur Unterbringung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren (BAZ). Für den Bericht besuchte das UNHCR zwischen 2021 und 2022 zwölf BAZ in allen Asylregionen der Schweiz. Insgesamt wurden Gespräche mit 269 Asylsuchenden sowie mit 218 in den BAZ tätigen Akteur*innen geführt.

Das UNHCR betont Verbesserungspotential, insbesondere in den folgenden Bereichen:

Zivilgesellschaftliches Engagement: Die Zivilgesellschaft soll vermehrt in die Bereitstellung von Freizeit- und Kulturangeboten einbezogen werden, um den Austausch zu fördern. Freiwilligenorganisationen soll den Zugang zu den BAZ erleichtert und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Versorgung von Personen mit besonderen Bedürfnissen: Damit die Rechte von Kindern, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Angehörigen der LGBTQI+-Community respektiert werden, müssten dringend Mechanismen für eine allgemeine und systematische Identifizierung dieser Bedürfnisse etabliert werden, schreibt das UNHCR. Das Personal in den BAZ sollen entsprechend sensibilisiert oder geschult werden.

Versorgung von psychischen Gesundheitsproblemen: Bei der Gesundheitsversorgung mangelt es an genügend niederschwelligen Angeboten für psychologische und psychosoziale Unterstützung, Programme zur Suchtprävention und für Überlebende sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt.

Gewaltprävention: Eine effektive Gewaltprävention erfordert geschultes Personal. Die Effektivität von Konfliktpräventionsbetreuenden und Sicherheitspersonal wird durch Schulungen und klare Richtlinien zur Konfliktprävention, -bewältigung und insbesondere im Umgang mit Gewaltvorfällen, wie etwa sexualisierte Gewalt, erhöht.

Möglichkeit der Partizipation von Asylsuchenden an Entscheidungen, die ihr Leben im BAZ betreffen: Der UNHCR schlägt vor, Asylsuchende verstärkt in Unterbringungsverfahren und bei der Entwicklung von Konzepten einzubeziehen. Dies könnte beispielsweise durch Umfragen, Einrichtung von Beschwerdemechanismen oder die Bildung von Bewohner*innenräten erfolgen. Letztere könnten als Plattform für den Dialog und den Austausch von Informationen zwischen Geflüchteten, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Personal der BAZ dienen.

Bildung von Kindern: Handlungsbedarf besteht laut dem UNHCR auch beim Thema Bildung. Es wird empfohlen, externe Aufnahmeklassen für schulpflichtige Kinder zu unterstützen. Zudem sollten Bildungsmöglichkeiten für ältere, nicht-schulpflichtige Kinder bereitgestellt werden

Sozialpädagogische Betreuung: Durch den engagierten Einsatz von spezialisierten Fachkräften im Bereich der Sozialpädagogik konnten signifikante Verbesserungen erzielt werden. Dennoch sind aufgrund der hohen Anzahl unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender (UMAs) bedeutsame Defizite in ihrer Betreuung festzustellen. Es ist essenziell, die Betreuungsqualität sowie die kontinuierliche Teilnahme am Schulunterricht aufrechtzuerhalten, selbst angesichts steigender Asylantragszahlen.

Lesen Sie hier die detaillierten Empfehlungen des UNHCR

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