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Hinweis: Die Antworten werden ungekürzt und unredigiert veröffentlicht und erscheinen in der Reihenfolge der Stimmanteile bei der Bundestagswahl 2021. Die vollständigen Wahlprogramme finden sich jeweils auf den Seiten der Parteien: SPD, CDU/CSU, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen, Die LINKE und VOLT. Das BSW hat aus Kapazitätsgründen nicht geantwortet.
Gleiche Menschenwürde aller Menschen
Steht Ihre Partei dazu, dass die Menschenwürde aller Menschen gleich ist, und welche Schlüsse ziehen Sie daraus für Geflüchtete? Wird ihre Partei sicherstellen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG unverzüglich umgesetzt wird? Wie steht Ihre Partei zu der Bezahlkarte?
Für die SPD steht außer Frage, dass die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde unantastbar ist. Außer Frage steht ebenfalls, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in jeder Hinsicht zu beachten ist. Die Nutzung einer Bezahlkarte kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen sinnvoll sein und ist von daher nicht grundsätzlich auszuschließen.
Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde. Unser Recht unterscheidet beim Zugang zu Sozialleistungen jedoch zwischen denjenigen, die einen Schutzstatus zugesprochen bekommen haben, und solchen, die diesen nicht zugesprochen bekommen haben und somit ausreisepflichtig sind. Diese Personen sowie diejenigen, die noch im Asylverfahren sind, bekommen über das AsylbLG niedrigere Leistungen, als es das „Bürgergeld“ vorsieht. Wer jedoch als Schutzberechtigter anerkannt wird, ist bei den Sozialleistungen deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Diese grundlegende Unterscheidung wollen wir beibehalten. Dort, wo es rechtlich möglich ist, wollen wir die Leistungen für Ausreisepflichtige kürzen. Wo immer möglich, sollen Sachleistungen Vorrang vor Geldleistungen haben. Die Bezahlkarte soll flächendeckend und restriktiv eingeführt werden.
Wir stehen für Teilhabe. Damit alle Menschen am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben und Integration gelingen kann, müssen hierfür die Voraussetzungen geschaffen werden. Politische Maßnahmen dürfen nicht darauf abzielen, das Leben von Geflüchteten zu erschweren, sondern müssen die Integration vereinfachen. Bezahlkarten sollten so ausgestaltet sein, dass sie Bürokratie verringern und Integration ermöglichen. Auch das EU-Recht legt fest, dass Leistungskürzungen bei Dublin-Fällen nur dann erfolgen darf, wenn es den Betroffenen tatsächlich und rechtlich möglich ist, in den zuständigen EU-Mitgliedstaat zu gelangen und dort auch faktisch Zugang zu Leistungen besteht. Wir wollen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchsetzen: Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
Die Menschenwürde ist unantastbar. Wir Freie Demokraten wollen humanitäre Verantwortung im Flüchtlingsschutz mit der begrenzten Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands in Einklang bringen. Die Infrastruktur in den Kommunen ist überlastet. Das gefährdet auf Dauer die gesellschaftli-che Akzeptanz für Einwanderung. Wir wollen irreguläre Migration reduzieren und fordern klare Regeln in der Migrationspolitik, die auch durchgesetzt werden.
Wir wollen die Höhe der Sozialleistungen beim Asylbewerberleistungsgesetz kritisch überprüfen und perspektivisch europäisch vereinheitlichen. Sozialleistungen dürfen keinen Fehlanreiz darstellen. Wir setzen zudem auf mehr Sach- statt Geldleistungen und fordern, dass die längst beschlossene Bezahlkarte flächendeckend und ohne unnötige Ausnahmen überall zum Einsatz kommt.
Für Die Linke ist klar: Wir kämpfen für die Achtung der Menschenwürde aller Geflüchteten. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist Teil einer Abschreckungspolitik, die mit dem Grundsatz der Menschenwürde unvereinbar ist. Wir setzen uns deshalb, zusammen mit vielen Betroffenenorganisationen und Verbänden, für die Abschaffung des AsylbLG und für eine sozialrechtliche Gleichbehandlung ohne Diskriminierung ein. Die von der Ampelbeschlossene Bezahlkarte lehnen wir ab: Sie ist ein menschenrechtswidriges Instrument der Gängelung, sie greift massiv in den Lebensalltag der Menschen ein und suggeriert fälschlich, Geflüchtete kämen wegen des Geldes nach Deutschland und würden die (ohnehin zu knappen) Geldmittel falsch verwenden. Für die Behörden bedeutet das Bezahlkartensystem bürokratischen Mehraufwand und zusätzliche Kosten. Bei der Bezahlkarte hat sich die Ampel von einer populistischen Kampagne treiben lassen, statt die Rechte und Würde aller Geflüchteten offensiv zu verteidigen.
Volt setzt sich für gleiche Rechte für alle und damit für ein gerechtes, solidarisches und menschenwürdiges deutsches und europäisches Asylsystem ein. Eine respektvolle und wertschätzende Integration fördert Vielfalt, schaff t Chancen für alle und wahrt damit die Menschenrechte, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und verbessert die Handlungsfähigkeit der EU und Deutschlands. Volt unterstützt daher die zügige Umsetzung der geltenden Rechtsprechung für ein menschenwürdiges Asylsystem. Zu einem solchen gehört auch die Gewährung des Rechts auf Kontrolle über die eigenen Finanzen ohne eine bevormundende Bezahlkarte.
Recht auf Familie / sichere Zugangswege
Setzt sich Ihre Partei für das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte und Geschwister ein? Wie will Ihre Partei eine zügige Bearbeitung sowie die Digitalisierung von Anträgen sicherstellen? Unterstützt Ihre Partei humanitäre Aufnahmeprogramme und das UN-Resettlement-Programm?
Familienzusammenführung und das Zusammenleben in der Familie tragen zu einer guten Integration bei. Geflüchtete sollen wie andere Menschen auch mit ihren Familien zusammenleben können. Wir werden insbesondere die Familienzusammenführung für subsidiär Schutzbedürftige weiterhin ermöglichen. In dieser Wahlperiode haben wir bei der Digitalisierung von Visaverfahren viel erreicht: Seit dem 1.1.2025 ist das Auslandsportal des Auswärtiges Amts online – ein Portal, über das weltweit Visa für die Einreise nach Deutschland digital beantragt werden können. Damit sollen auch die Bearbeitungszeiten beschleunigt werden. Wir werden auch in Zukunft die Digitalisierung der Verwaltungsentscheidungen weiter vorantreiben. Die SPD setzt sich auch weiterhin für Aufnahme- und Resettlement-Programme ein. Zudem wollen wir weiter für besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan Verantwortung übernehmen. Dafür werden wir das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan fortführen.
Für lediglich subsidiär Schutzberechtigte werden wir den Familiennachzug aussetzen. Sie sind nicht persönlich politisch verfolgt, sondern erhalten Schutz beispielsweise aufgrund eines Bürgerkriegs. Ist dieser vorbei, so endet der Schutz. Er ist nur vorübergehend angelegt. Freiwillige Aufnahmeprogramme werden wir beenden. Wir streben eine grundlegende Reform des EU-Asylsystems an und wollen Asylverfahren und die Gewährung von Asyl in sichere Drittstaaten auslagern. Das soll für alle gelten, die in Europa Asyl suchen. Sobald das umgesetzt ist, wollen wir humanitäre Aufnahmen: Wir werden dann Kontingente besonders Schutzbedürftiger direkt aus dem Ausland in Deutschland aufnehmen.
Kinder brauchen ihre Eltern, Eltern brauchen ihre Kinder – auch um anzukommen und sich zu integrieren. Wir treten dafür ein, die Einschränkungen beim Familiennachzug wieder aufzuheben und die Verfahren zu entbürokratisieren. Als Ergänzung des Asylsystems unterstützen wir humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement – auch auf Landesebene. Wir wollen weiterhin Verantwortung für Afghan*innen übernehmen, die wegen ihrer Arbeit für die Bundesregierung oder ihres Einsatzes für ein demokratisches Afghanistan besondere Risiken auf sich genommen haben . Für Ortskräfte und bedrohte Frauen- und Menschenrechtler*innen, die aus Afghanistan, nach Pakistan, Iran oder in die Türkei geflohen sind, müssen humanitäre Visa unbürokratisch erteilt werden. Wir wollen mit solchen Programmen unserer humanitären Verantwortung gerecht werden.
Erleichterungen beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sind angesichts der andauernden Überlastung der Kommunen für uns ausgeschlossen. Wir Freie Demokraten fordern, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Auch freiwillige Aufnahmen müssen pausiert und überprüft werden.
Wir Freie Demokraten wollen Asylverfahren und Sozialgerichtsverfahren weiter beschleunigen und digitalisieren. Ein entsprechendes Gesetz haben wir in der Regierungsverantwortung durchgesetzt und mit der Reform des Ausländerzentralregisters effektivere Möglichkeiten zum digitalen Datenaustausch geschaffen. Weitere Schritte sind möglich und erforderlich, denn schnellere Klarheit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Schutzanspruchs hilft allen Beteiligten, nicht zuletzt die Schutzsuchenden selbst.
Ja, das Recht auf Familiennachzug muss für anerkannte Flüchtlinge wie für subsidiär Schutzberechtigte gleichermaßen gelten. In beiden Fällen geht es um Menschen, die unstreitig nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren und deshalb nur in Deutschland mit ihrer Familie zusammenleben können. Der Geschwisternachzug ist gesetzlich zu regeln, um ein Auseinanderreißen der betroffenen Familien beim Nachzug zu verhindern. Bei der Digitalisierung der Visumbearbeitung Muss die Familienzusammenführung priorisiert werden, bislang geht es vor allem um schnellere Visa für Fachkräfte.Gerade bei der Realisierung des Menschenrechts auf Familienleben sind jahrelange Wartezeiten jedoch unerträglich.Humanitäre Aufnahmeprogramme und das UN-Resettlement-Programm müssen ausgeweitet werden. Sie stellen einen der wenigen legalen Wege für Geflüchtete dar, um sicher nach Deutschland einreisen zu können. Aufnahmeprogramme ersetzen allerdings nicht das Recht auf einen individuellen Zugang zum Asylsystem.
Volt will den Familiennachzug für die Kernfamilie von subsidiär Schutzberechtigten ohne Obergrenze ermöglichen und die Verfahren beschleunigen. Zur Beschleunigung setzt sich Volt unter anderem für barrierearme, anwendungsfreundliche und volldigitale Verfahren und Informationsangebote ein, die Schutzsuchende unterstützen und die Verwaltung entlasten. Ein planbares humanitäres Resettlement entlastet die Behörden, stärkt die Integration und wird der internationalen Verantwortung Deutschlands gerecht. Darüber hinaus setzt sich Volt auch für die Anerkennung und gezielte Unterstützung von Klima-Geflüchteten ein.
Abschiebungen
Welche Position vertritt Ihre Partei zu Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete wie Afghanistan und Syrien sowie zu Abschiebungen ins Elend innerhalb der EU, z.B. nach Griechenland? Wie steht Ihre Partei zur Abschiebungshaft und der Pflichtbeiordnung von Anwält*innen?
Wir geben denjenigen Schutz, die Schutz brauchen. Zu einem funktionierenden Asylsystem gehört aber auch: Wer in Deutschland unter keinen Umständen ein Bleiberecht erhalten kann, der muss das Land wieder verlassen. Rückführungen sollen human und konsequent erfolgen. Die freiwillige Rückkehr hat dabei Vorrang. Wird jedoch die freiwillige Ausreise verweigert, setzen wir auf rasche wie konsequente Abschiebungen – im Rahmen des rechtlich Möglichen –, insbesondere bei Straftätern. Für uns ist selbstverständlich, dass in unserem demokratischen Rechtsstaat, die Anordnung von Haft immer nur Ultima Ration sein darf. Alle rechtlichen Standards müssen deshalb auch erfüllt sein, Ausreisepflichtige in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam zu nehmen, um den Vollzug von Abschiebungen effektiv zu sichern. Die Pflichtbestellung im Verfahren der Abschiebungshaft sorgt dabei für faire Verfahren.
Auch nach Afghanistan und Syrien wollen wir wieder regelmäßig abschieben – vor allem Straftäter und Gefährder. Für Syrien hat das Oberverwaltungsgericht Münster schon vor dem Sturz des Diktators Assad im Juli 2024 festgestellt, dass der syrischen Zivilbevölkerung keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte Gefahr im ganzen Land mehr droht. Längst finden freiwillige Rückreisen von ausreisepflichtigen Syrern und Afghanen in ihre Heimatländer statt. Um Asylverfahren zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern, stufen wir weitere Länder als „sichere Herkunftsländer“ ein. Die von der Ampel eingeführte Regelung, dass Ausreisepflichtigen in Abschiebegewahrsam verpflichtend ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt wird, schaffen wir ab.
Nicht jeder, der nach Deutschland kommt, kann bleiben. Wer nach individueller Prüfung asyl- und aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen kein Aufenthaltsrecht erhalten hat und wenn keine Abschiebungshindernisse entgegenstehen, muss zügig ausreisen. Wir stehen zum Vorrang der freiwilligen Ausreise. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich. Wir wollen, dass Menschen, die schwere Straftaten begangen haben – nach Haftverbüßung – prioritär zurückgeführt werden.
Aufnahmebedingungen müssen europaweit auf ein menschenwürdiges Niveau angehoben werden, um Menschen nicht durch Armut, Obdachlosigkeit oder Diskriminierung zur Sekundärmigration zu zwingen. Einige EU-Mitgliedstaaten halten sich nicht an EU-Recht. Das darf nicht länger hingenommen werden. Bei weiterer Untätigkeit der EU-Kommission sollte die Bundesregierung selbst Vertragsverletzungsverfahren anstoßen. In der Bundesregierung konnten wir durchsetzen: Wer in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen wird, erhält obligatorisch anwaltlichen Beistand. Hieran halten wir fest.
Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ohne Bleiberecht in Deutschland sollten auch nach Syrien und Afghanistan erfolgen. Umso wichtiger sind belastbare Kontakte auf Regierungsebene mit den jeweiligen De-facto-Machthabern.
Die Zusammenarbeit bei Dublin-Rücküberstellungen innerhalb der EU wollen wir Freie Demokraten spürbar verbessern und darauf hinwirken, dass mehr Rücküberstellungen gelingen. Bisher scheitern Rücküberstellungen zu oft, etwa weil gesetzlich vorgesehene Fristen nicht eingehalten werden. Das muss sich ändern, indem Behörden diese Verfahren ausreichend priorisieren. Auch müssen die Länder ausreichend Abschiebehaftplätze vorhalten. Denn zu einer geordneten und rechtsstaatlichen Migrationspolitik gehört eine konsequente und zügige Umsetzung von Rückkehrentscheidungen – wenn erforderlich mithilfe der Abschiebehaft. Das Rückführungsverbesserungsgesetz war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen folgen.
Die Linke lehnt Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete klar ab. Auch Abschiebungen in andere EU-Länder können gegen die Menschenrechte verstoßen, etwa wenn es dort keine menschenunwürdigen Überlebensbedingungen gibt, kein faires Asylverfahren garantiert ist oder willkürliche Haft und eine Abschiebung ins Herkunftsland drohen. Deshalb verbieten sich Abschiebungen in Länder wie Griechenland, befindet auch die Mehrheit der deutschen Verwaltungsgerichte. Die Linke ist grundsätzlich gegen Abschiebungshaft: Menschen werden ihrer Freiheit beraubt,ohne dass sie eine Straftat begangen haben, nur, um sie leichter außer Landes schaffen zu können. Das lehnen wir ab,Flucht ist kein Verbrechen! Die Pflichtbeiordnung von Anwält*innen in solchen Fällen ist aus unserer Sicht eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, die auch für die Zurückweisungshaft an der Grenze gelten muss.Abschiebungshaft wird oft leichtfertig und rechtswidrig angeordnet, dagegen braucht es wirksamen Rechtsschutz.
Für Volt sind Abschiebungen schwerwiegende Eingriffe in das Leben der Betroffenen, die nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Stattdessen setzen wir uns für einen humaneren Umgang ein, der Integration fördert und gesellschaftliches Engagement stärker berücksichtigt. Volt lehnt Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete kategorisch ab und setzt sich für die Abschaffung von Dublin-III zugunsten eines gemeinsamen europäischen Asylsystems mit festen Verteilungsschlüsseln ein, in dem alle Mitgliedstaaten ihren fairen Anteil tragen und innereuropäische Abschiebungen der Vergangenheit angehören. Kritisch sieht Volt die derzeitige Praxis der Abschiebehaft. Es muss sichergestellt werden, dass die Würde der von Abschiebung bedrohten Menschen in jedem Fall gewahrt bleibt. Volt setzt sich daher u.a. für eine kostenlose Asylverfahrens- und Rechtsberatung sowie erweiterte Rechtsschutzmöglichkeiten für Asylsuchende ein.
Menschenwürdige Unterbringung
Wie will Ihre Partei geflüchtete Menschen menschenwürdig unterbringen? Steht Ihre Partei für eine Begrenzung der Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme auf wenige Wochen, um Isolierung von Asylsuchenden zu verhindern? Würde Ihre Partei asylsuchenden Menschen erlauben, direkt privat zu wohnen?
(Hinweis: Die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten ist grundsätzlich Ländersache)
Die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen ermöglicht es, dass Geflüchtete direkt nach ihrer Ankunft alle notwendigen Unterstützung unter einem Dach vorfinden. Insbesondere Familien mit Kindern sollten schnellstmöglich dezentral untergebracht werden. Wir setzen auf eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren – sowohl beim BAMF als auch bei den Verwaltungsgerichten. Mit umfassender Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung wollen wir sicherstellen, dass Asylentscheidungen innerhalb von sechs Monaten getroffen werden können. Bei der Unterbringung müssen die Rechte von besonders schutzbedürftigen Personen berücksichtigt werden. Für alle gilt der Grundsatz „Arbeit, Sprache, Bildung und Begegnung von Anfang an“. Wir haben in dieser Wahlperiode bereits die Integrationskurse für alle Asylsuchenden geöffnet und Arbeitsverbote reduziert. Wir setzen uns auch weiterhin für entsprechende Angebote ein.
In Deutschland werden Asylbewerber menschenwürdig untergebracht. Daran halten wir fest. Bereits jetzt werden Ausnahmen bei der Aufenthaltsdauer in Aufnahmeeinrichtungen gemacht, so dass bspw. besonders Schutzbedürftige schneller als andere außerhalb von Einrichtungen wohnen können. Dazu stehen wir. Die bestehenden Fristen für die Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft insbesondere für Personen aus sicheren Herkunftsländern, für Identitätstäuscher oder Mitwirkungsverweigerer, werden wir nicht verkürzen. Dies würde falsche Anreize setzen.
Migration braucht die entsprechende dauerhafte Infrastruktur in den Kommunen und den Ländern. Dazu gehören ausreichend Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder, in denen Geflüchtete möglichst nicht länger als drei Monate untergebracht werden. Gleichzeitig braucht es mehr Wohnraum in den Kommunen. Die dezentrale Unterbringung ist zu bevorzugen. Geflüchtete sollten Möglichkeiten nutzen dürfen, aus einer Unterkunft auszuziehen. Hierbei sollten Familienbezüge und individuelle Anknüpfungspunkte berücksichtigt werden.
Im laufenden Asylverfahren ist unklar, welche Bleibeperspektive die Asylsuchenden haben. Daher ist es sinnvoll, sie zunächst in Erstaufnahmezentren unterzubringen und erst nach Zuerkennung des Schutzes auf die Kommunen zu verteilen. Dies ermöglicht und erleichtert zielgerichtete Integrationsmaßnahmen der Kommunen vor Ort. Eine Zuweisung von Menschen mit unklarer oder gar negativer Bleibeperspektive oder von bestandskräftig abgelehnten Asylbewerbern an die Kommunen ist nicht zielführend. Wir sprechen uns daher für flächendeckend zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen in den Bundesländern aus.
Die Linke fordert eine dezentrale Unterbringung, möglichst in Wohnungen. Ist eine vorübergehende Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nötig, müssen menschenwürdige Bedingungen herrschen und die Privatsphäre, der Grundsatz der Selbstbestimmung und der Schutz besonders vulnerabler Personen garantiert werden. Die Dauer der Unterbringung in solchen Einrichtungen ist auf ein Minimum zu begrenzen. In großen Aufnahmezentren sind die Lebensbedingung oft unzumutbar. Eine Politik der Lager und Isolierung von Geflüchteten zur Abschreckung lehnen wir ab. Die Linke hat frühzeitig vorgeschlagen, dass Asylsuchende direkt privat wohnen können sollen, wenn ihnen das möglich ist, etwa bei Verwandten und Bekannten. Das würde die Aufnahmestrukturen erheblich entlasten, wäre im Interesse der Menschen und viel billiger. Menschen aus der Ukraine wurde dies unproblematisch und mit großem Erfolg ermöglicht. Das Asylverteilungssystem muss grundlegend neu und menschenfreundlich ausgestaltet werden.
Volt setzt sich für eine menschenwürdige Unterbringung Geflüchteter ein, beispielsweise durch eine stärkere Unterstützung der Kommunen bei der Bereitstellung von Wohnraum. Die Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen ist zu begrüßen, um Isolation zu vermeiden und Integration zu fördern. Dazu gehört auch, dass Asylsuchende möglichst frühzeitig privaten Wohnraum beziehen können.
Duldung/Bleiberecht
Unterstützt Ihre Partei eine Entfristung des Chancen-Aufenthaltsrechts, die Abschaffung von Arbeitsverboten sowie der Duldung Light? Würde Ihre Partei die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche verbessern? Wäre eine Identitätsfeststellung per Versicherung an Eidesstatt für Sie möglich?
Seit jeher setzt sich die SPD für Bleiberechte ein. Mit dem Chancenaufenthaltsrecht haben wir für einen erheblichen Anteil der Geduldeten endlich das Modell der zermürbenden Kettenduldungen durchbrochen und echte Perspektiven geschaffen. Arbeitsverbote haben wir weitgehend reduziert, die stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelungen vereinfacht. Auch wenn die SPD an einer grundsätzlichen Trennung von Asyl und Einwanderung zu Erwerbszwecken festhält, stehen wir für pragmatische Lösungen und setzen uns auch weiterhin für Verbesserungen bei den Bleiberechten ein. Wer als Geflüchteter keinen Schutzstatus erhalten hat und dennoch Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft bewältigt und straffrei ist, dem soll der Spurwechsel in die Fachkräfteeinwanderung ermöglicht werden. Bei der Identitätsklärung werden wir unter Beachtung des Sicherheitsinteresses des Staates für klare Regelungen sorgen.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht wollen wir abschaffen, denn es setzt Fehlanreize. Asylsuchende dürfen in Deutschland in der Regel nach drei Monaten arbeiten. Daran halten wir fest. Wer nicht als Flüchtling anerkannt wird und keinen Schutzstatus erhält, ist ausreisepflichtig. Wenn Ausreisepflichtige jedoch arbeiten oder in Ausbildung sind, haben sie die Möglichkeit, für diesen Zeitraum im Land zu bleiben. Diese Regelung haben wir mit eingeführt. Es gibt aber wichtige Ausnahmen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, für Identitätstäuscher und Mitwirkungsverweigerer. Für sie müssen weiterhin Arbeitsverbote gelten. Eine Identitätsfeststellung per Versicherung an Eidesstatt lehnen wir ab.
Wir haben uns für eine bessere Arbeitsmarktintegration und langfristige Bleibeperspektiven für berufstätige Schutzsuchende eingesetzt: Wir haben die Möglichkeit eines Spurwechsels für Geduldete aus der Asyl- in die Erwerbsmigration geschaffen und mit dem Chancenaufenthaltsgesetz sowie dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Wir haben die Beschäftigungsduldung deutlich erweitert, Arbeitsverbote gelockert und eine Genehmigungsfiktion bei Beschäftigungserlaubnissen auf den Weg gebracht, um die Verfahren stark zu beschleunigen. Damit sind wir bereits wichtige Schritte gegangen. Wir wollen, dass Arbeitsverbote abgeschafft werden. Wer arbeiten kann, soll arbeiten dürfen. Wir wollen, dass all jene, die hier arbeiten, eine Ausbildung machen oder studieren, eine langfristige Bleibeperspektive bekommen.
Das Chancenaufenthaltsrecht ermöglicht langjährig Geduldeten, aber gut integrierten Personen durch einen Spurwechsel eine dauerhafte Bleibeperspektive. Stichtagsregelungen und Befristun-gen sind allerdings erforderlich, um keine neuen Anreize zur irregulären Migration zu schaffen. Für gut integrierte Personen soll es weiterhin Bleiberechtsregelungen geben.
Wir setzen uns für eine möglichst frühzeitige Identitätsklärung ein. Nur wenn die Identität des Asylsuchenden geklärt ist, kann ein ordnungsgemäßes Asylverfahren durchgeführt werden. Abstriche bei der Identitätsfeststellung darf es nicht geben.
Ja, Die Linke fordert eine Entfristung und Ausweitung des Chancen-Aufenthaltsrechts. Die Hürden für ein Bleiberechtdürfen auch vor dem Hintergrund langjähriger Ausgrenzung, verweigerter Sprachkurse und zahlreicher Arbeitsverbote nicht zu hoch sein. Wenn Menschen bereits viele Jahre hier leben, muss die Devise lauten: Bleiberecht statt Abschiebung. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht erhöht die Chancen, eine Wohnung oder einen Job zu finden. Das ist im Interesse der Betroffenen und der Aufnahmegesellschaft. Kinder und Jugendliche werden schnell ein Teil der Gesellschaft, sie erlernen die Sprache leichter und finden Freund*innen. Für sie und ihre Familien müssen mit Blick auf das Kindeswohl deshalb großzügigere Bleiberechtsregeln gelten. Die Linke ist gegen Arbeitsverbote und fordert einen Arbeitsmarktzugang von Beginn an. Die Duldung Light mit ihren zusätzlich ausgrenzenden Regelungen lehnen wir ab. Ja, die Identitätsklärung soll auch durch eidesstattliche Versicherungen möglich sein.
Volt fordert ein Chancenjahr, das es auch abgelehnten Asylsuchenden ermöglicht, durch Arbeit und Engagement einen Aufenthaltstitel zu erwerben und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Zugewanderte Personen müssen vom ersten Tag an eine Arbeitserlaubnis erhalten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Aufenthaltsgenehmigungen müssen zudem von bestimmten Arbeitgebenden entkoppelt werden, um Migrierten mehr Flexibilität und Raum zur persönlichen Entfaltung zu geben. Volt setzt sich außerdem dafür ein, dass Menschen, die einen Arbeits‑, Ausbildungs- oder Studienplatz haben und nicht straffällig geworden sind, nicht abgeschoben werden. Gleiches gilt für Menschen, die sich durch außergewöhnliches soziales Engagement auszeichnen. Volt lehnt die “Duldung Light” ab und hält eine Identitätsfeststellung durch eidesstattliche Versicherung für möglich.
Recht auf Asyl
Wie steht Ihre Partei zum Recht auf Asyl in Europa und wie wollen Sie dieses zukünftig schützen? Wie steht Ihre Partei zur Umgehung des Flüchtlingsschutzes durch Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten? Steht Ihre Partei zu der Einhaltung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR?
Wir haben für neue Klarheit in der Migrationspolitik gesorgt – für einen Paradigmenwechsel hin zu einer geordneten Migration auf den Arbeitsmarkt und eine bessere Kontrolle der Fluchtmigration. Auf europäischer Ebene gilt ab 2026 das GEAS. Wir wollen, dass in ganz Europa humanitäre Standards für Geflüchtete bestehen und Migration solidarisch gesteuert wird. Das individuelle Menschenrecht auf Asyl und das internationale Flüchtlingsrecht sind die Basis für das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Grenzverfahren müssen hohe rechtliche Standards gewährleisten. Unser Ziel ist eine wirklich solidarische Verteilung, an der sich alle Mitgliedsstaaten beteiligen. Dafür braucht es mehr als einen lose verabredeten Solidaritätsmechanismus in der Europäischen Union. Die Externalisierung von Asylverfahren lehnen wir ab. Schutzsuchende müssen Zugang zu fairen und rechtsstaatlichen Verfahren in der EU erhalten.
Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung. Dieser können wir nur durch einen grundlegenden Wandel des europäischen Asylrechts gerecht werden. Wir stoßen einen Reformprozess in der EU an, der das Konzept der sicheren Drittstaaten verwirklicht. Denn Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Asylverfahren durchlaufen. Bei positivem Ausgang wird dort Schutz gewährt. Eine Auslagerung des Flüchtlingsschutzes ist keine Umgehung dieses Schutzes. Denn die GFK soll eingehalten werden. Wir zerschlagen damit aber das menschenverachtende Geschäft der Schlepper und Schleuser. Ist das Modell umgesetzt, gewähren wir schutzbedürftigen Menschen mit einer Kontingentlösung Schutz. Dabei wenden wir uns gezielt an die Schwächsten. Wir sorgen damit für mehr Humanität im Asylrecht. Denn bislang entscheiden die Gefahren der Sahara und des Mittelmeers darüber, wer es zu uns nach Europa schafft. Unser Asylrecht ist heute tatsächlich ein Recht des Stärkeren.
Wir setzen uns für eine funktionierende und menschenwürdige EU-Asylpolitik ein, bei der alle EU-Staaten einen fairen Beitrag für einen solidarischen Umgang mit Fluchtmigration leisten müssen.
Unsere Leitbilder in der Flüchtlingspolitik sind das Grundgesetz, die europäische Grundrechtecharta, die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Das Recht auf Einzelfallprüfung und das Nichtzurückweisungsgebot gelten immer und überall. Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen, muss in der EU inhaltlich geprüft werden. Wir stellen uns der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten entgegen, denn immer wieder hat sich gezeigt, dass diese Initiativen am Ende viel Steuergeld kosten, vor Gerichten scheitern und von tatsächlichen Lösungen ablenken. Stattdessen setzen wir auf die Zusammenarbeit mit Dritt- und Transitstaaten und auf Modelle, die sichere Migrationswege ermöglichen und ungeordnete Migration reduzieren.
Der Schutz von Flüchtlingen ist im Völkerrecht, im Europäischen Recht und in unserem Grundgesetz verankert. Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen, steht dazu nicht im Widerspruch. Die Bundesregierung hat unter Beteiligung zahlreicher Experten und Stakeholder geprüft, ob die Feststellung des Schutzstatus von Schutzsuchenden in Drittstaaten möglich ist. Die Überprüfung hat gezeigt, dass keine unüberwindbaren rechtlichen Hürden bestehen. Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass der Anspruch auf Asyl oder andere Ansprüche auf Schutz in Deutschland und der EU auch im Ausland geprüft werden kann (sogenannte Drittstaatsverfahren). In diesem Zusammenhang ist im EU-Migrationsrecht das bürokratische Erfordernis des sogenannten Verbindungselements zu streichen. Denn es macht ein effizientes Drittstaatsverfahren faktisch unmöglich. Dafür gibt es Mehrheiten in der EU, wenn sich Deutschland dem anschließt.
Die Linke verteidigt das individuelle Asylrecht uneingeschränkt. Während die Ampelparteien mit der GEAS-Reformdrastischen Asylrechtsverschärfungen zugestimmt haben, lehnen wir Grenzverfahren und alle Versuche der Auslagerung des Flüchtlingsschutzes ab. Drittstaatenregelungen gefährden die Genfer Flüchtlingskonvention, die auf internationale Verantwortungsteilung setzt. Die meisten Geflüchteten finden in ihrer Herkunftsregion Schutz. Es ist absurd, wenn vergleichsweise reiche Länder der EU ärmeren Ländern wie Ruanda „ihre“ Asylsuchenden „aufbürden“ wollen. Das wird in der Praxis auch nicht funktionieren. Für Die Linke ist die Einhaltung der EMRK und Umsetzung von Urteilen des EGMR ein zentraler Bestandteil des Menschenrechtsschutzes. Das Zurückweisungsverbot nach Art. 3 EMRK gilt absolut, also auch für „Straftäter“ und selbst in Notstandszeiten. Das ist wichtig, um politischen Versuchen, das individuelle Asylrecht ganz abzuschaffen oder die Grenzen zu schließen, entgegenzutreten.
Das in Artikel 18 der EU-Charta verankerte Recht auf Asyl ist ein Grundpfeiler der europäischen Wertegemeinschaft. Um es zu schützen, setzt sich Volt kurzfristig für Anpassungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ein, insbesondere für die Rücknahme der Verschärfungen der Asylregeln ab 2023 und für ein Verbot von Asylverfahren in Drittstaaten. Langfristig streben wir eine europäische Verfassung an, in der gemeinsame Grundsätze einer menschenwürdigen Asylpolitik verankert werden. Volt bekennt sich uneingeschränkt zur Europäischen Menschenrechtskonvention und erkennt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollumfänglich an.
Zurückweisungen an Grenzen
Wie will Ihre Partei rechtswidrige Pushbacks an den EU-Außengrenzen stoppen? Wie steht Ihre Partei zu dem Vorschlag europarechtswidriger Zurückweisungen an deutschen Binnengrenzen? Würde Ihre Partei die aktuellen Binnengrenzkontrollen weiter verlängern?
Wir wollen, dass die Außengrenzen der EU stärker geschützt und kontrolliert werden. Dabei sind zu jeder Zeit alle rechtsstaatlichen und humanen Bedingungen zu gewährleisten. Durch ein unabhängiges Monitoring und eine Stärkung der Kontrollrechte des Europäischen Parlaments wollen wir Arbeit der EU-Grenzschutzagentur Frontex überwachen und rechtsstaatlich stärken. Pushbacks darf es nicht geben.
Grenzschließungen und Pauschalzurückweisungen an den Binnengrenzen widersprechen dem Geist eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die befristete Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen muss die absolute Ausnahme bleiben.
Grenzkontrollen werden wir mit Zurückweisungen verbinden. Wir weisen diejenigen an den deutschen Grenzen zurück, die aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder dem Schengen-Raum nach Deutschland einreisen und bei uns einen Asylantrag stellen
wollen. Denn diese Personen sind dort nicht in Gefahr. Sie können ggf. auch nach einer solchen Zurückweisung, wie vom Dublin-Abkommen vorgesehen, einen Asylantrag im EU-Mitgliedstaat der ersten Einreise stellen, was sie schon bei Ankunft in der EU hätten tun müssen. Die erforderlichen Kontrollen an den deutschen Grenzen verlängern wir, solange es notwendig ist: Bis wir die gemeinsamen europäischen Außengrenzen wirksam schützen und das europäische Asylsystem grundlegend reformiert ist.
Pushbacks verstoßen gegen europäisches und internationales Recht und müssen politisch und rechtlich scharf bekämpft werden. Solche Straftaten müssen Konsequenzen haben, womöglich auch vor deutschen Gerichten.
Das Recht auf Freizügigkeit und der Abbau von Schlagbäumen an den Binnengrenzen zählen zu den größten Errungenschaften in Europa. Dauerhafte stationäre Binnengrenzkontrollen lehnen wir deshalb ab. Für Freiheit und Sicherheit in Europa müssen wir wissen, wer nach Europa kommt. Daher sind rechtsstaatliche Kontrollen an den Außengrenzen und eine zuverlässige Registrierung der Menschen unabdingbar.
Die Zurückweisung Geflüchteter an den deutschen Grenzen würde gegen geltendes EU-Recht verstoßen und sich vor allem aus der gemeinsamen europäischen Verantwortung ziehen. Dies könnte zu einer Kettenreaktion führen und ein Rückfall in nationale Asylregelungen zur Folge haben.
Wir Freie Demokraten fordern ein Update für die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX. Wir wollen gemeinsam mit unseren europäischen Partnern für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik sorgen. Die Rolle von FRONTEX beim Schutz der Außengrenzen sowie bei der Bekämpfung irregulärer Migration und Schleuserkriminalität muss gestärkt werden.
Binnengrenzkontrollen in der EU sind gegenwärtig notwendig, um irreguläre Migration zu bekämpfen und das menschenverachtende und strafbare Geschäft von Schleusern zu unterbinden. Zugleich darf die Freizügigkeit in Europa nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Es ist eine entscheidende Errungenschaft der EU, dass man in Europa ungehindert reisen und Waren transportieren kann. Binnengrenzkontrollen müssen daher immer das letzte Mittel sein.
Als Freie Demokraten unterstützen wir die modellhafte Erprobung von Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen, um alle rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der irregulären Migration auszuschöpfen.
Die Linke verurteilt die illegalen Pushbacks an den EU-Außengrenzen. Ebenso das bewusste Wegsehen und die Tatenlosigkeit der EU-Kommission und der Bundesregierung. Massive Menschenrechtsverletzungen durch EU-Staaten(Griechenland, Bulgarien, Kroatien, Polen, Ungarn usw.) werden seit langem von NGOs dokumentiert, nur in Bezug auf Ungarn hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Damit ist klar, dass die brutale Praxis der Abschottung im stillschweigenden Einverständnis der EU geschieht. Ein wirksamer und unabhängiger Überwachungsmechanismus an den Außengrenzen ist deshalb dringend erforderlich, die entsprechende Regelung im GEAS ist völlig unzureichend. Die Linke verteidigt den Grundsatz der unkontrollierten Reisefreiheit in der EU. Die immer wieder verlängerten Binnengrenzkontrollen sind rechtswidrig und müssen sofort beendet werden. Gleiches gilt für illegale Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen, die in der Praxis längst stattfinden.
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex muss aufgelöst und durch eine neue europäische Behörde ersetzt werden, in der die nationalen Grenzschutzbehörden zusammengeführt werden. Menschenrechtsbeauftragte und zivilgesellschaftliche Akteure müssen schon heute und langfristig systematisch in die Kontrolle des europäischen Grenzschutzes einbezogen werden. Durch diese Maßnahmen soll ein menschenwürdiger Grenzschutz als gemeinsame hoheitliche Aufgabe der EU sichergestellt werden. Volt missbilligt die derzeitigen Kontrollen an den Binnengrenzen und hält sie für einen symbolpolitischen Irrweg. Eine sofortige Aufhebung ist erforderlich.
Umsetzung der GEAS-Reform
Wie will Ihre Partei dafür sorgen, dass die GEAS-Reform menschenrechtskonform umgesetzt wird? Wie steht Ihre Partei zur (faktischen) Inhaftierung von Schutzsuchenden während ihres Asylverfahrens – an den Außengrenzen oder im Inland? Wie sollen besonders Vulnerable identifiziert werden?
Wir stehen zur europäischen Einigung. Unabhängig davon, wo zukünftig über Asylanträge entschieden wird, müssen die Verfahren hohen rechtsstaatlichen Standards entsprechen. Das beinhaltet auch die individuelle Prüfung der Anträge und den Zugang zum Rechtschutz. Grenzverfahren sollen durch einen Monitoring-Mechanismus begleitet werden, der sicherstellt, dass sich die Mitgliedstaaten bei den Verfahren an den Außengrenzen an die geltenden Regeln halten. Auch im Rahmen der nationalen Umsetzung wird die SPD ein besonderes Augenmerk auf die besonderen Bedürfnisse von Minderjährigen sowie anderen vulnerablen Gruppen richten. Dazu gehört auch, dass Minderjährige und ihre Familienangehörige nicht vorrangig vom Grenzverfahren umfasst werden bzw. ihre Verfahren schnellstmöglich bearbeitet werden. Beim BAMF wollen wir weiter an der stetigen Qualifizierung der Mitarbeiter:innen arbeiten. Die unabhängige Asylverfahrensberatung soll zudem dabei helfen, vulnerable Gruppe von Beginn an zu identifizieren.
Die GEAS-Reform geht für uns nicht weit genug. Wir wollen eine grundlegende Reform des europäischen Asylsystems hin zur Auslagerung von Asyl und Asylverfahren in sichere Drittstaaten. Mit dieser Reform werden wir mehr Humanität erreichen. Denn das jetzige System bevorteilt die Stärkeren, die es auf gefährlichem Weg bis an die europäischen Außengrenzen schaffen. Wenn das Sichere-Drittstaatenmodell umgesetzt ist, werden wir im Rahmen von Kontingenten die Schutzbedürftigsten auswählen und aufnehmen. Siehe auch die Antworten zu Frage 2 und Frage 6.
Wir wollen eine gemeinsame europäische Migrationspolitik vorantreiben – mit einer fairen, verbindlichen und solidarischen Verteilung von Schutzsuchenden in Europa. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) setzen wir, wie jedes EU-Recht, auf nationaler Ebene grund- und menschenrechtskonform um. Menschenrechte müssen überall in der EU eingehalten werden – auch an den Außengrenzen. Dafür setzen wir uns für ein effektives Menschenrechtsmonitoring und ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Pushbacks ein. Die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen wie Frauen, Kinder, queere Menschen oder Menschen mit Behinderung müssen im Asylverfahren berücksichtigt werden. Außerdem dürfen Menschen nicht inhaftiert werden, nur weil sie Asyl beantragen. Haft ist mit dem Kindeswohl grundsätzlich nicht vereinbar. Bei der Registrierung ist sicherzustellen, dass die entscheidende Bewertung der Vulnerabilität von geschultem Fachpersonal durchgeführt wird.
Mit der Einigung zur grundlegenden Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) ist ein Meilenstein in der EU erreicht worden. Wir setzen uns für eine zügige und konsequente Umsetzung der Rechtsakte in Deutschland ein. Dazu gehören sowohl die Grenzverfahren an den europäischen Außengrenzen als auch die im GEAS vorgesehenen Safeguards.
Eine menschenrechtskonforme Umsetzung der von den Ampelparteien mitbeschlossenen GEAS-Reform ist aus unsererSicht nicht möglich. Die verpflichtenden Grenzverfahren sind menschenrechtswidrig, viele Schutzsuchende werdenkünftig an den EU-Außengrenzen in Auffanglagern festgehalten und keine Chance auf eine faire Asylprüfung erhalten.Das betrifft auch Familien mit Kindern, obwohl die Ampel anderes versprochen hatte. Menschen in Not dürfen nicht wie Kriminelle behandelt werden, die Inhaftierung von Schutzsuchenden lehnen wir generell ab. Erfahrungen mit den „Hotspots“ auf den griechischen Ägäis-Inseln zeigen, wie in solchen Auffanglagern das Recht auf Asyl allenfalls noch auf dem Papier steht. In der Praxis dienen diese Einrichtungen vor allem der Abschreckung, Isolierung, Ablehnung und schnellen Abschiebung Geflüchteter. Erfahrungsgemäß wird es in Schnellverfahren auch keine wirksamen Mechanismen geben, um besonders vulnerable Personen rechtzeitig zu identifizieren und zu schützen.
Volt lehnt die jüngsten Reformen des GEAS ab, die in weiten Teilen eine erhebliche Verschärfung der Asylregeln darstellen. Sie stehen im Widerspruch zu einer menschenwürdigen Migrations- und Asylpolitik und müssen zurückgenommen werden. Volt setzt sich für menschenwürdige Bedingungen während des Asylverfahrens ein, wozu jede Form der Inhaftierung im Widerspruch steht. Den Schutz besonders vulnerabler Gruppen (z.B. LGBTIQ*, Frauen, Kinder) will Volt z.B. durch Menschenrechtsbeauftragte und Rechtsbeistände sicherstellen, die Asylverfahren eng begleiten.
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