Breites Bündnis fordert: Soziale Sicherheit für alle, kein Platz für Hass und Hetze!

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In einem am 31. Januar 2025 veröffentlichten Aufruf für soziale Sicherheit und gerechte Verteilung werben 19 Bundesorganisationen gemeinsam für soziale Sicherheit und gerechte Verteilung zum Nutzen aller gesellschaftlichen Gruppen. PRO ASYL stellt sich mit dem Aufruf entschieden gegen Hetze und ausgrenzende Diskurse auf dem Rücken von Bürgergeldbeziehenden und Geflüchteten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Leistungskürzungen, die das Existenzminimum unterschreiten, missachten die Würde eines jeden Menschen und untergraben das Sozialstaatsprinzip.

Abgleitende Debatte

In den vergangenen zwei Jahren wurden soziale Leistungen, vor allem das Bürgergeld und die Asylbewerberleistungen, immer wieder politisch attackiert. Das Bürgergeld sei angeblich zu hoch, insgesamt zu teuer oder werde zu oft »missbräuchlich« in Anspruch genommen. An übertriebenen Szenarien, Pauschalisierungen und diffamierenden Begrifflichkeiten für Beziehende von Bürgergeld mangelt es nicht. Ein solcher populistischer Diskurs treibt nicht nur die gesellschaftliche Spaltung voran. Er ist auch ein Angriff auf die Grundwerte unserer Verfassung:

Alle Menschen haben das Recht auf ein Leben in Würde – so steht es in unserem Grundgesetz. Artikel 1, die Menschenwürde, und Artikel 20, das Sozialstaatsprinzip, sind für unseren demokratischen Staat unverhandelbar. Deshalb sind sie auch durch eine »Ewigkeitsgarantie« vor der Veränderung geschützt.

Nicht weniger als vier drastische Verschlechterungen haben Bund und Länder im Verlauf des Jahres 2024 beschlossen.

Asylbewerberleistungen: Populistische Verschärfungen statt Menschenwürde

Die Würde des Menschen gilt für alle – auch für Geflüchtete. Dennoch liegen die Leistungen für Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch unterhalb des Niveaus von Bürgergeldbeziehenden. Eigentlich hatte die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag versprochen, das diskriminierende Gesetz endlich gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu reformieren. Die diskriminierende Schlechterstellung von Geflüchteten hätte schon seit vielen Jahren beseitigt werden müssen. Getan hat auch die letzte Regierung das Gegenteil. Nicht weniger als vier drastische Verschlechterungen haben Bund und Länder im Verlauf des Jahres 2024 beschlossen:

  • Zu Jahresbeginn 2024 wurde die Zeit, in der geflüchtete Menschen mit den ausgrenzenden und reduzierten Grundleistungen des AsylbLG leben müssen, von 18 auf 36 Monate verdoppelt. Weil währenddessen auch der Zugang zu einer regulären Gesundheitsversorgung eingeschränkt ist, drohen ernste Auswirkungen für die Gesundheit der betroffenen Menschen.
  • 2024/2025 erhalten Geflüchtete schrittweise eine »Bezahlkarte« anstelle einer Geldleistung. Die in ihren Zahlfunktionen eingeschränkte Karte wurde von Politik mit frei herbeifantasierten Behauptungen eingeführt und als Abschreckungsinstrument gefeiert. In der Praxis macht die Karte nichts besser, verursacht aber eine Menge Ärger.
  • Seit Anfang 2025 erhalten Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, noch weniger Unterstützung als im vergangenen Jahr: Die Bundesregierung ordnete eine Kürzung zwischen 13 und 19 Euro monatlich an. Das ist das Ergebnis der Anpassung an die jährliche Lohn- und Preisentwicklung durch das sozialdemokratische Bundessozialministerium. Diese »Minusrunde« gilt für Geflüchtete – nicht aber für Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger*innen. Diese erhalten zwar auch keinen Inflationsausgleich, aber die gleichen Leistungen wie 2024 und erleiden so »nur« einen Kaufkraftverlust. Die Abzüge bei den Asylbewerberleistungen vergrößert einmal mehr die Ungleichheit zwischen beiden Gruppen.
  • Die bislang weitestgehende Verletzung der sozialen Rechte Geflüchteter ist eine im November 2024 in Kraft getretene gesetzliche Regelung, die Menschen während des Asyl-Zuständigkeitsverfahrens (Dublin-Verfahren) jegliches Recht auf Unterkunft und Versorgung vollständig entzieht. Wohl weil diese Regelung auf wackligen Füßen steht und von vielen Jurist*innen für verfassungswidrig gehalten wird, wurde sie bislang noch nicht in voller Härte angewendet, und in Einzelfällen verhinderten Gerichte bereits entsprechende Verfügungen.

Besonders bedenklich: Alle diese Verschärfungen wurden gegen die Einwände von Zivilgesellschaft, Expert*innen und Wissenschaft beschlossen. PRO ASYL fordert mit hunderten weiteren Organisationen seit Jahren die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und eine menschenwürdige Absicherung für alle Menschen in Deutschland.

Mehr noch muss die Ignoranz erschrecken, mit der die Regierung verfassungsrechtliche Bedenken schlicht übergangen hat. Die CDU sieht in ihrem Wahlprogramm bereits weitere Verschärfungen für Geflüchtete vor und schreckt ebenfalls vor offenkundig verfassungswidrigen Regelungen nicht zurück. Damit greifen die politischen Parteien die Fundamente unserer Demokratie an. Es ist dringend an der Zeit, sich zu besinnen.

Der Sozialstaat ist die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben

Im gemeinsamen Appell der Organisationen heißt es: »Der Sozialstaat ist ein wesentliches Fundament der Gesellschaft in Deutschland. Der Sozialstaat gewährleistet soziale Sicherheit, unterstützt eine gerechtere Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums und ist die Grundlage des demokratischen und friedlichen Zusammenlebens. Der Sozialstaat organisiert Solidarität unter gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern und bringt zum Ausdruck: wir stehen füreinander ein. Das gebietet unsere Verfassung und das ist gut so! Demokratie und soziale Grundrechte gehören zusammen.«

Demokratie und soziale Grundrechte gehören zusammen.

Gemeinsam mit den Organisationen stellt sich PRO ASYL allen Versuchen entgegen, den Sozialstaat in einem seiner Bestandteile zu beschädigen. Zu den im Appell enthaltenen Forderungen gehören:

  • Höhere Löhne und Tarifbindung
  • Auskömmliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit, im Alter, bei Erwerbsminderung oder bei Bezug von Krankengeld
  • Anhebung der Leistungen der Grundsicherung, damit eine menschenwürdige Existenz garantiert ist
  • Verstärkte Arbeitsförderung statt hilfloser Sanktionsdebatten, damit soziale und berufliche Teilhabe für alle Menschen möglich wird.
  • Stärkerer öffentlicher Wohnungsbau für bezahlbare Wohnungen

(ak)

Der Appell wird getragen von folgenden Organisationen: AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, DGB, ver.di, IG Metall, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Bündnis AufRecht bestehen, Arbeitslosenhilfe Oldenburg e.V., Tacheles e.V., Sanktionsfrei, Deutscher Mieterbund, Pro Asyl, Tafel Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V.

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