Die Schweiz setzt ihre Verpflichtungen aus der UNO-Kinderrechtskonvention im Asyl- und Ausländerrecht noch nicht genügend um. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst daher, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf im Umgang mit schutzsuchenden Kindern anerkennt. Nun braucht es rasche Verbesserungen, aber auch ein konsequentes Umdenken bei allen beteiligten Akteuren. In ihrem neuen Positionspapier zum besonderen Schutzbedarf von Minderjährigen im Asylbereich fordert die SFH deshalb: Das Wohl des Kindes muss stets Vorrang haben – Kinderrecht vor Migrationsrecht. Read More

Die Rechte der Kinder müssen unter allen Umständen Vorrang haben
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