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Ab dem 11. Juni 2024 werden alle Schengen-Mitgliedsstaaten die Visumgebühr für kurzfristige Aufenthalte leicht erhöhen. Diese Gebührenanpassung erfolgt aufgrund einer Änderung im Visakodex und wird von der Schweiz als assoziiertes Schengen-Mitglied übernommen. Der Bundesrat hat die Erhöhung an seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 gutgeheissen.