Rückkehr eines Klassikers: Der «kriminelle Asylbewerber»

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Rückkehr eines Klassikers: Der «kriminelle Asylbewerber» simon Mo., 03.03.2025 – 18:28 Artikel 4. März 2025 Raphaël Rey In der Frühjahrssession des Parlaments  die Kammern über zwei SVP-Motionen abstimmen, die wieder einmal auf die Figur des «kriminellen Asylsuchenden» abzielen. Die erste Vorlage (24.3716 und 24.4429) will Personen im Asylverfahren, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, die wegen eines Verbrechens im Sinne des Strafgesetzbuches oder des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt wurden, von Verfahren ausschliessen oder ihre Aufenthaltsbewilligung aufheben. Die zweite Motion (24.3734 und 24.4495) verlangt, die Bewegungsfreiheit von «kriminellen» Asylsuchenden systematisch einzuschränken, sei es durch «die Zuweisung zu bestimmten Zentren, die Inhaftierung oder die ständige Überwachung mit geeigneten Mitteln». Diese Anträge greifen ernsthaft in die Grundrechte der Menschen ein, und die vorgeschlagenen Lösungen sind unnötig und diskriminierend. Während sich die beiden Motionen mit verblüffender Leichtigkeit auf die statistische Meldung stützen, dass mehr als 56% der Straftäter in der Schweiz Ausländer sind, muss man bei der Analyse weiter ausholen. Zunächst einmal haben zahlreiche akademische Studien gezeigt, dass diese Überrepräsentation vor allem auf verschiedene Formen der polizeilichen und gerichtlichen Diskriminierung (Racial Profiling, höhere Strafen für ausländische Staatsangehörige, …) sowie auf die zunehmende Kriminalisierung der irregulären Einwanderung zurückzuführen ist. So sieht das Ausländerrecht seit 2005 bei illegaler Einreise oder «illegalem Aufenthalt» Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis vor (Art. 115 LEI). Die Statistiken zeigen im Übrigen, dass die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das LEI in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist . [1] Vor allem aber zeigen diese Studien, dass die statistische Überrepräsentation von Ausländerinnen und Ausländern in der Kriminalität in Wirklichkeit nicht auf ihre Nationalität oder ihren Status zurückzuführen ist, sondern auf andere Faktoren: Die wichtigsten sind Geschlecht, Alter, sozioökonomischer Hintergrund und Bildungsniveau. Mit anderen Worten: Arme und schlecht ausgebildete junge Männer neigen eher dazu, Straftaten zu begehen als andere Bevölkerungsgruppen, und zwar unabhängig von ihrer Nationalität. Da Ausländer und Asylsuchende in dieser Kategorie überrepräsentiert sind, sind sie auch… 

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