Schutzstatus S wird nicht aufgehoben

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Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2026 aufgehoben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 entschieden. Bis zum genannten Zeitpunkt verlängert er auch die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S).

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