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Im Rahmen dieser Arbeit unterstützt PRO ASYL die Klagen dreier somalischer Geflüchteter, die Opfer menschenrechtswidriger Zurückweisungen an der deutschen Grenze wurden. Ihre Eilanträge waren erfolgreich: In drei Kammerbeschlüssen von grundsätzlicher Bedeutung stellte das Gericht fest, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an einer EU-Binnengrenze europarechtswidrig sind – eine „Notlage“ bestehe nicht. Zudem heißt es in dem konkreten Fall: Der Grenzübertritt der drei Betroffenen wurde gestattet – als Folgenbeseitigung des rechtswidrigen Handelns – um hier ein Dublin-Verfahren durchzuführen.
Statt die offensichtlichen Rechtsbrüche zu beenden, werden Richter*innen bedroht, menschenrechtliche Arbeit diffamiert und verleumdet. PRO ASYL wird sich diesem Druck nicht beugen. Unsere Mission bleibt: mit aller Entschlossenheit rechtlich und humanitär an der Seite der Betroffenen stehen, ihre Rechte verteidigen und uns gegen jede Form von Ungerechtigkeit einsetzen.
Es ist für unseren Rechtsstaat höchst alarmierend, dass die Bundesregierung trotz der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin weiterhin sehenden Auges Recht brechen will. PRO ASYL fordert ein Ende der rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen. Wir fordern eine Rückkehr zu Recht und Gesetz – und zu einem zivilen, faktenbasierten Diskurs.
Gez. Karl Kopp
Geschäftsführer von PRO ASYL
PS:
- PRO ASYL unterstützt die drei somalischen Geflüchteten aus dem Rechtshilfefonds.
- PRO ASYL unterstützt das Verfahren, ist jedoch nicht Teil des Anwaltsteams.
- Das Anwaltsteam kann sich in einem laufenden Verfahren nicht äußern.
The post Wir helfen Flüchtlingen, Rechte durchzusetzen – wenn Behörden sehenden Auges Recht brechen! first appeared on PRO ASYL.