Analyse der Motion «Vorläufige Aufnahme klären und eingrenzen»

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Analyse der Motion «Vorläufige Aufnahme klären und eingrenzen» simon Di., 27.05.2025 – 23:29 Artikel 3. Juni 2025 Elodie Feijoo Am 16. Juni wird der Ständerat über die Motion 25.3224 «Statuts der vorläufigen Aufnahme klären und eingrenzen» von Thierry Burkart beraten. Diese verlangt die «Einführung klar definierter Kriterien» für die vorläufige Aufnahme (obwohl solche bereits existieren), die Schaffung eines Spezialverfahrens aus medizinischen Gründen – einer Situation, von der jährlich nur rund hundert Personen betroffen sind – sowie einen Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt, der die seit 2019 von Bund und Kantonen unternommenen Anstrengungen zur Arbeitsmarktintegration von vorläufig Aufgenommenen untergraben würde. Eine Analyse dieser Vorschläge zeigt auf, wie sehr sie zwischen Nutzlosigkeit und zusätzlichen Kosten für die Allgemeinheit schwanken. Klare Kriterien sind bereits im AIG und im «Handbuch Asyl und Rückkehr» enthalten Der Motionär verlangt vom Bundesrat, dass «klare, objektive Kriterien geschaffen werden, die den vorläufigen Schutzstatus ausschliesslich Personen vorbehält, die in akuten Schutzsituationen Hilfe benötigen». Artikel 83 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) legt jedoch bereits einen klaren Rahmen fest. Und auch das «Handbuch Asyl und Rückkehr» des Staatssekretariats für Migration (SEM) präzisiert detailliert die verschiedenen Situationen, die zu einer vorläufigen Aufnahme führen. Es stützt sich dabei auf die gesetzlichen Bestimmungen, die Lehre, die Rechtsprechung sowie die bestehende Praxis. Insbesondere Artikel E3 des Handbuchs mit dem Titel «Die Wegweisung, der Vollzug der Wegweisung und die Anordnung der vorläufigen Aufnahme» enthält einen ganzen Abschnitt über die Unzumutbarkeit der Wegweisung aus medizinischen Gründen (Abschnitt 3.2.2.1) sowie einen weiteren Abschnitt zum Thema «Gewaltflüchtlinge» (Abschnitt 3.2.1.1). Von wem sprechen wir, wenn wir von vorläufig Aufgenommenen reden? Eine vorläufige Aufnahme (oder F-Bewilligung) wird Personen gewährt, deren Schutzbedürftigkeit anerkannt ist, die jedoch nicht alle Kriterien für die Gewährung von Asyl erfüllen – namentlich den Nachweis individueller Verfolgung. Es handelt sich mehrheitlich um Personen, die vor Krieg oder allgemeiner Gewalt geflohen sind und… 

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