Bund kann sich neu an den Kosten kantonaler Ausreisezentren beteiligen

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Der Bund kann sich neu an den Betriebskosten kantonaler Ausreisezentren beteiligen. Diese Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) hat das Parlament am 16. Dezember 2022 beschlossen. Die für die Umsetzung notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 verabschiedet. Die Änderungen treten am 1. Juni 2024 in Kraft.

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