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Die Integrierte Grenzverwaltung hat zum Ziel, die Schengen-Aussengrenzen effektiv, effizient und in geordneter Weise zu verwalten. Die relevanten Akteurinnen und Akteure des Bundes und der Kantone haben zusammen die dritte nationale Strategie der Integrierten Grenzverwaltung erarbeitet. Sie wurde von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) am 12. April 2024 und vom Bundesrat am 1. Mai 2024 zur Kenntnis genommen.