Bundesrat legt unveränderte Drittstaatenkontingente für 2025 fest

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Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2025 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. Der Bundesrat lässt daher die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA unverändert. Auch das Sonderkontingent für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich wird weitergeführt. Mittelfristig soll das UK-Sonderkontingent aber ins ordentliche Kontingent integriert werden. An seiner Sitzung vom 27. November 2024 hat der Bundesrat die Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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