Bundesrat will Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen fördern

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Der Bundesrat will die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S fördern und die Arbeitsmarktzulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen erleichtern. Dafür will er einerseits den betroffenen Personen mit administrativen Erleichterungen entgegenkommen, andererseits sollen potentielle Arbeitnehmende ermutigt werden, noch mehr zu ihrer eigenen Erwerbstätigkeit beizutragen. Dazu hat er in seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 die Vernehmlassung zu Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes sowie zweier Verordnungen eröffnet.

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