Familiennachzug bei vorläufiger Aufnahme: weitere Anpassungen nötig

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst grundsätzlich, dass die Wartefrist beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen von drei auf zwei Jahre reduziert werden soll. Die geplante Gesetzesänderung darf jedoch nicht dazu führen, dass den Betroffenen weniger Zeit zur Verfügung steht, die übrigen Voraussetzungen für den Familiennachzug zu erfüllen. Das Recht auf Familienleben ist ein fundamentales Menschenrecht. Aus Sicht der SFH sollen alle Schutzberechtigten in der Schweiz dasselbe Recht auf Familiennachzug haben ohne weitere Voraussetzungen. Read More


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