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Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Personen: ein wiederholt bedrohtes Grundrecht sophie Mi., 04.09.2024 – 18:18 Artikel 9. September 2024 Marc Baumgartner Das Recht auf Familienleben für Personen mit einer F-Bewilligung wird erneut angegriffen. Eine nicht umsetzbare Motion skandalisiert eine kleine Anzahl von Fällen und würde, falls sie angenommen wird, das Familienleben dieser Personen komplett verunmöglichen. Sein Herkunftsland verlassen zu müssen, sei es aufgrund von Verfolgung oder willkürlicher Gewalt in Konfliktsituationen, ist immer mit grossen Leiden verbunden. Familien werden oft getrennt und sehen sich jahrelang nicht, was für die betroffenen Personen belastend ist. Deshalb ist für international Schutzbedürftige der Familiennachzug eine Priorität, sobald sie Zuflucht gefunden haben. Ein international verankertes RechtDer Grundsatz der Einheit der Familie und das Recht auf Familienleben sind grundlegende Menschenrechte, die in zahlreichen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen verankert sind: in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), der Kinderrechtskonvention sowie in der Schweizerischen Bundesverfassung (Artikel 13 und 14: Recht auf Privat- und Familienleben). In der Schweiz ist der Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Personen jedoch an strenge Bedingungen geknüpft, die im Artikel 85c des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) festgelegt sind. Diese Einschränkungen führen zu sehr langen und komplizierten Verfahren, die den oben genannten Prinzipien widersprechen. Die Motion FriedliDie Motion 24.3511 «Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene», eingereicht von der SVP-Ständerätin Esther Friedli, zielt nun darauf ab, dieses Recht vollständig zu streichen, wie es der Titel nahelegt. Es ist nicht das erste Mal: Diese Motion wird seit 2011 regelmässig von SVP-Parlamentarier:innen mit demselben Text und denselben Argumenten eingereicht, jedoch bisher ohne Erfolg, da sie stets von beiden Kammern sowie dem Bundesrat abgelehnt wurde. Es handelt sich somit um einen wiederholten Versuch der Politisierung ohne echte Auseinandersetzung mit den Argumenten, was angesichts des massiven…