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Krisenverordnung: Krise oder neue Normalität? simon Mi., 14.08.2024 – 12:15 Artikel 8. August 2024 Simon Noori Im Herbst 2021 war Europa in heller Aufregung, als der belarusische Diktator Lukaschenka tausende Geflüchtete ins Land lies und mit Bussen an die polnische und litauische Grenze verfrachtete. Die Menschen wurden benutzt, um die EU-Aussengrenze unter Druck zu setzen und eine Krise der EU heraufzubeschwören. Genau zwei Jahre später war es die italienische Mittelmeerinsel Lampedusa, die ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückte. Innerhalb weniger Tage kamen dort mehrere Tausend Menschen an und veranlassten Premierministerin Meloni abermals dazu, eine Migrationskrise auszurufen. Während Polen zum Missfallen der EU seine Grenzen schloss und sich sogar einem Frontex-Einsatz widersetzte, wurden die meisten Geflüchteten von Lampedusa aus auf Fähren ans Festland gebracht.Beide Ereignisse sind in der umstrittenen neuen Krisen-Verordnung aufgegriffen worden. Diese schafft eine rechtliche Grundlage für drei Situationen, in denen die Mitgliedstaaten von den Bestimmungen der Asylverfahrensverordnung (AVV) sowie der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMV) abweichen können: unvorhergesehene «Massenankünfte» wie im Beispiel Italiens, Situationen höherer Gewalt wie während der COVID-19-Pandemie sowie Fälle von Instrumentalisierung, wie sie Polen und Litauen erlebt haben. Ist ein Mitgliedstaat mit einer solchen Situation konfrontiert, kann er die Ausrufung einer Krise beantragen, über die der Rat der EU dann auf Vorschlag der Kommission entscheidet.Mehr Grenzverfahren, weniger Dublin-TransfersDie Auswirkungen auf die genannten Verordnungen sind drastisch. Bei «Massenankünften» oder höherer Gewalt werden die in der AVV geregelten, verkürzten Grenzverfahren für alle Geflüchteten verpflichtend, deren Herkunftsstaaten eine durchschnittliche Schutzquote von bis zu 50% haben (statt ansonsten bis 20%). Gleichzeitig dürfen die Grenzverfahren 18 statt ansonsten nur 12 Wochen dauern. Im Falle einer Instrumentalisierung können die Mitgliedstaaten sogar alle Gesuche der «Instrumentalisierten» im Rahmen von Grenzverfahren prüfen, unabhängig von ihrer Herkunft. Der Zugang zu regulären Asylverfahren wird also weiter eingeschränkt, die Zahl der in Lagern Festgehaltenen wird stark ausgeweitet.Auch die…