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LGBTIQ+-Personen in einem feindseligen Asylsystem simon Fr., 06.02.2026 – 20:43 Artikel 24. Februar 2026 Marc Baumgartner King O. Sibo Dreimal wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits verurteilt, weil sie in Asylverfahren von LGBTIQ+-Personen das Argument der Diskretion geltend gemacht hatte: Im Jahr 2018 im Fall I. K. gegen die Schweiz, im Jahr 2020 im Fall B. und C. gegen die Schweiz und im Jahr 2024 im Fall M. I. gegen die Schweiz. In jedem der drei Fälle bekräftigte der EGMR, dass es mit der Anerkennung eines so grundlegenden Merkmals der Identität unvereinbar ist, von Personen zu verlangen, dass sie diskret leben, um Verfolgung zu vermeiden.Trotz dieser Verurteilungen rückt die Schweiz nicht von dieser Praxis ab. Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-1805/2025 belegt dies: Einem homosexuellen Mann aus Kamerun wurde das Asyl mit der Begründung verweigert, dass «nicht als erwiesen angesehen werden kann, dass er heute in Kamerun als homosexuell identifizierbar wäre. Es gibt keine objektiven Anhaltspunkte dafür, dass seine sexuelle Orientierung den Behörden bekannt wäre.»[1]Diese Argumentation ist besonders schockierend, da der EGMR wiederholt festgestellt hat, dass immer die Gefahr einer unbeabsichtigten Entdeckung besteht – sei es durch Gerüchte, durch Unachtsamkeit oder weil die Person sich nicht an soziale Normen halten kann (z.B. heiraten und Kinder bekommen).[2] Darüber hinaus widerspricht eine solche Argumentation dem Grundprinzip der Flüchtlingskonvention, wonach Schutz gerade dann gewährt werden muss, wenn eine Person aufgrund eines geschützten Merkmals von Verfolgung bedroht ist. Infragestellung der sexuellen OrientierungNach wiederholten Verurteilungen durch den EGMR, aber auch aufgrund der anhaltenden Kritik von Verbänden an dieser Praxis, scheint das Staatssekretariat für Migration (SEM) nun eine andere Strategie zu verfolgen: Es stellt die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität von asylsuchenden Personen an sich in Frage. Diese Entwicklung war vorhersehbar und wurde nach der formellen Abschaffung des Diskretionsarguments auch in anderen…
