» Zum Originalartikel Read More
Postulat zum Familiennachzug: Wer setzt sich noch für das Recht auf Familienleben ein? sophie Fr., 11.09.2026 – 15:38 Artikel 15. September 2026 Marc Baumgartner Der kürzlich von der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) veröffentlichte Themenbericht «Langes Warten auf die Familie» zeigt anhand konkreter Fälle, wie lange Bearbeitungsfristen, hohe Anforderungen an die Unterlagen und andere verfahrensrechtliche Hürden dazu führen, dass Familien jahrelang, manchmal bis zu zehn Jahre lang, getrennt bleiben. Für Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten bleibt der Familiennachzug ein wahrer Hindernislauf. Und dennoch schürt die Partei, die vorgibt, die Familienwerte zu verteidigen, erneut die Debatte über eine «unverhältnismässig hohe Zahl» von Personen, die über den Familiennachzug aus Drittstaaten einreisen. Mit dem Postulat 26.3892 fordert Ständerat Daniel Fässler (Die Mitte, AI) den Bundesrat auf, Massnahmen zur Einschränkung des Familiennachzugs dieser Personengruppe darzulegen (siehe auch «Das Recht auf Familienleben auf dem Altar der Migrationskontrolle geopfert?»). Die Partei «Die Mitte» will das Recht auf Familienleben einschränken, «ohne dabei gegen den Kerngehalt von Artikel 8 EMRK zu verstossen», während zahlreiche Berichte zeigen, dass die Schweiz diese Grenze bereits weit überschritten hat (siehe den Bericht der SBAA, den der ODAE Romandie oder die Studie des Schweizerischen Roten Kreuzes). Die Antwort liegt bereits in den ZahlenDaniel Fässler fragt, woher die angebliche «Überrepräsentation» von Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern beim Familiennachzug stammt. Die Antwort ist einfach, und ich erlaube mir, die Zahlen des SEM genauer unter die Lupe zu nehmen, um Steuergelder zu sparen. Bei genauerer Betrachtung betrifft diese «Überrepräsentation» nicht die Kinder: Unter den Personen, die im Jahr 2025 eingereist sind, um sich mit ausländischen Staatsangehörigen zusammenzuführen, stammen 78 % der Kinder und anderen Familienangehörigen aus der EU/EFTA. Sie betrifft die Ehepartner, von denen 60 % Staatsangehörige von Drittstaaten sind. Warum? Dank der Personenfreizügigkeit müssen Europäer:innen nicht unbedingt den Weg über die Familienzusammenführung gehen: Eine Aufenthaltsbewilligung steht ihnen auf anderen Wegen offen, was ihnen dieses komplexe Verfahren erspart.…
