Schutzstatus S: Behörden, Arbeitgeber und Geflüchtete müssen stärker zusammenarbeiten

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst den Entscheid des Bundesrats, den Schutzstatus S bis im März 2026 in Kraft zu lassen. Aus Sicht der SFH braucht es nun ein verstärktes gemeinsames Engagement von Behörden, Arbeitgebenden und den Geflüchteten aus der Ukraine, um die Integrationsziele zu erreichen. Für eine nachhaltige Integration braucht es zudem eine langfristige Bleibeperspektive. Read More


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