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Zur Praxis des SEM gegenüber afghanischen Frauen sophie Do., 23.05.2024 – 18:58 Artikel 27. Mai 2024 Raphaël Rey Originaler Artikel auf französisch auf asile.chDie Motion 23.4241, die vom Nationalrat in der Wintersession 2023 an die Kommission zurückgewiesen wurde, verlangte, die Änderung der Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf Asylanträge afghanischer Frauen und Mädchen rückgängig zu machen. Wie wir in unserer Analyse im Dezember zeigten, verstösst dieser Antrag gegen das Recht auf Asyl, da er verlangt, Personen das Asyl zu verweigern, die anerkanntermassen vor Verfolgung in ihrem Land fliehen. Diese Analyse wurde im November vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt. Was die von den Motionären angeführte «Sogwirkung» betrifft, so zeigt unsere Aktualisierung der SEM-Statistiken, dass es dafür keinen Grund gibt. Die Motion 24.3008, die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) als eine Art «Gegenvorschlag» zur ersten Motion vorgeschlagen wurde, ist ebenfalls problematisch, insbesondere weil sie verlangt, die Asylgründe unter Bezugnahme auf das Drittland zu bewerten, in dem sich die afghanischen Frauen angeblich aufgehalten haben, ohne zeitliche Präzisierung, was gegen internationales Recht verstösst. Worüber sprechen wir?Zur Erinnerung: Seit Mitte Juli 2023 gelten Asylbewerberinnen aus Afghanistan sowohl als Opfer einer massiv diskriminierenden Gesetzgebung als auch als Opfer religiöser Verfolgung. In dieser Eigenschaft wird ihnen nach einer individuellen Prüfung des Antrags durch das SEM die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Früher erhielten afghanische Frauen in der Regel einen negativen Asylentscheid mit einer vorläufigen Aufnahme, da der Vollzug der Wegweisung als unzumutbar erachtet wurde. Warum wurde die Praxis geändert?Seit ihrer Machtübernahme im September 2021 haben die von den Taliban in Afghanistan verhängten Einschränkungen und Verhaltensregeln schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte der afghanischen Bevölkerung, insbesondere von Frauen und Mädchen. In allen Bereichen des täglichen Lebens werden ihre Grundrechte eingeschränkt oder sogar entzogen. Zahlreiche Berichte (SFH, UNHCR, Amnesty International) dokumentieren die Tatsache, dass afghanische Frauen und Mädchen aus objektiven Gründen befürchten…