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Die ausländerrechtliche Situation von Opfern häuslicher Gewalt soll verbessert werden. Mit diesem Ziel hat das Parlament in der Sommersession eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) beschlossen. Der Bundesrat hat diese Änderung sowie die erforderlichen Verordnungsanpassungen an seiner Sitzung vom 27. November 2024 auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Zudem zieht der Bundesrat den Vorbehalt der Schweiz zur Anwendung der Istanbul-Konvention zurück.