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Erhalten vorläufig aufgenommene Asylsuchende nachträglich den Flüchtlingsstatus, sollen bereits ausgerichtete Subventionen für die Sozialhilfe angerechnet werden. Zudem sollen die Nothilfepauschalen für Personen mit Schutzstatus S auf Verordnungsstufe geregelt werden. An seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu diesen Anpassungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen eröffnet.