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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 ein Bündel von nationalen Massnahmen zur Kenntnis genommen, mit dem die Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt gefördert werden soll. Bund, Kantone, Sozialpartner und Organisationen der Betroffenen sollen enger zusammenarbeiten, um noch mehr Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat einen Beauftragten für Arbeitsmarktintegration ernannt mit dem Auftrag, den Kontakt mit den Unternehmen zu stärken. Zudem will der Bundesrat die Anerkennung von Qualifikationen vereinfachen und die Vermittlung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verbessern. Diese Massnahmen ergänzen die Integrationsmassnahmen der Kantone. Bis Ende des laufenden Jahres soll damit eine Erwerbsquote von 40 Prozent erreicht werden.