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Afghanische Frauen: Neuer Angriff auf ihr Asylrecht sophie Fr., 11.09.2026 – 15:25 Artikel 16. September 2026 Raphaël Rey Drei Jahre nach der Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist das Parlament erneut aufgefordert, über das Asylrecht afghanischer Frauen zu entscheiden. Die von Gregor Rutz eingereichte Motion 26.3668 fordert erneut, die seit dem 17. Juli 2023 geltende Praxis aufzuheben. Im Ständerat wurde ein paralleler Antrag (26.3664) eingereicht. Die neuen Texte greifen zwar mehrere bereits 2023 vorgebrachte Argumente auf, verlagern den Angriff jedoch auf zwei Bereiche: die Berücksichtigung des Herkunftslandes und die Modalitäten der individuellen Prüfung der Gesuche. Worum geht es?Seit dem 17. Juli 2023 vertritt das SEM die Auffassung, dass afghanische Frauen und Mädchen sowohl Opfer diskriminierender Gesetze als auch religiöser Verfolgung sind. Aus diesem Grund muss ihnen nach Prüfung ihrer individuellen Situation der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden. Diese Änderung war eine Reaktion auf die anhaltende Verschlechterung der Frauenrechte seit der Rückkehr der Taliban an die Macht im August 2021. Ausschluss von Bildung über die Grundschule hinaus, Verbot oder Einschränkung zahlreicher Berufe, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, schrittweises Verschwinden aus dem öffentlichen Raum: Die Häufung dieser Massnahmen veranlasste die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) bereits im Januar 2023 zu der Schlussfolgerung, dass Frauen und Mädchen in Afghanistan generell einem Verfolgungsrisiko ausgesetzt sind[1]. Seitdem hat sich die Lage nicht verbessert. UN Women zählte im Jahr 2025 mehr als 80 Dekrete und Richtlinien, die direkt oder systematisch die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen einschränken[2]. Eine erste Offensive wurde bereits zurückgeschlagenDie parlamentarische Debatte ist nicht neu. Eine erste Motion von Gregor Rutz, die 2023 eingereicht wurde, war im Mai 2024 vom Nationalrat knapp abgelehnt worden. Eine parallele Motion von Philippe Bauer (FDP) war anschliessend vom Ständerat abgelehnt worden[3]. In der Zwischenzeit hatte sich die Rechtsprechung präzisiert. In einem Urteil vom 22. November 2023 (D-4386/2022) erkannte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zwei afghanischen Frauen den…
