Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Übernahme des europäischen Migrations- und Asylpakts

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Mit dem neuen Migrations- und Asylpakt soll das europäische Migrations- und Asylsystem effizienter, krisenresistenter und solidarischer werden. Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat wird sich die Schweiz in einigen Bereichen daran beteiligen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 die Vernehmlassung zu den dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht eröffnet. Diese dauert bis zum 14. November 2024.

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