Die Schweiz als Vorreiterin für illegale Auslagerung?

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Die Schweiz als Vorreiterin für illegale Auslagerung? sophie Fr., 01.12.2023 – 15:44 Artikel 4. Dezember 2023 Sophie Malka Den Text in der Originalversion (auf Französisch) auf asile.ch lesen.Die Motion Müller würde dem Image des Landes schadenDer Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs erklärte den Plan der britischen Regierung, ihre Asylverfahren nach Ruanda zu verlagern, für illegal. Derweil muss die Schweiz in der kommenden Wintersession eine Motion von Ständerat Damian Müller (FDP) behandeln, die verlangt, abgewiesene eritreische Geflüchtete dorthin zurückzuschicken. Der Inhalt der Motion ist voller Ungenauigkeiten und Fehlinformationen über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, die die Parlamentarier:innen nach der Ernsthaftigkeit des Vorhabens fragen lassen sollten. Die Antwort des Bundesrates liefert einige sachliche Elemente. Im Folgenden schlagen wir einige Ergänzungen vor, die für die öffentliche Debatte nützlich sind. Die Versuchung der Auslagerung … und ihre TückenDie Frage, ob Asylverfahren ganz oder teilweise ausgelagert werden sollen, wird von den europäischen Regierungen regelmäßig thematisiert. Ihr Ziel besteht in der Regel vor allem darin, nach außen ein abschreckendes «Signal» zu setzen. In Dänemark wurden die für 2021 groß angekündigten Verhandlungen mit Ruanda im Januar 2023 abgebrochen. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) ist besorgt über die kürzlich von der italienischen Regierung unter Georgia Meloni angekündigte Vereinbarung mit Albanien und erinnert an seine Haltung zur Frage der Auslagerung. Das UNHCR begrüßte das Urteil des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs. Eine illegale, teure Schweizer Motion mit geringer ReichweiteVor diesem Hintergrund wird sich der Nationalrat mit der Motion 23.3176 befassen müssen, die im März 2023 von FDP-Ständerat Damian Müller eingereicht wurde. Es besteht kein Zweifel an ihrer wahltaktischen Zielsetzung oder an den Beweggründen der Mitglieder des Ständerats. Diese haben den Antrag in der Sommersession angenommen, obwohl er offensichtlich rechtswidrig, kostspielig und von geringer praktischer Bedeutung ist, wie der Bundesrat in seiner Antwort betonte. Die Kosten für das Image der Schweiz wurden damals nicht berücksichtigt. Die Mitglieder des Nationalrats sollten… 

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