Erleichterte Integration von vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt

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Vorläufig aufgenommene Personen können ihren Wohnsitz künftig einfacher in einen anderen Kanton verlegen, wenn sie dort arbeiten. Auch anderen ausländischen Personen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf den 1. Juni 2024 hin in Kraft gesetzt. Zudem hat er Aussprache über das weitere Vorgehen zu den Einschränkungen für Auslandreisen von Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich geführt.

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